AGB

AGB

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vermieter und Mieter in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Allgemeines
    Das gemietete Material („Mietsache“) wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit an den Mieter vermietet. Der Vermieter ist berechtigt, bei einem technischen Defekt oder verspäteter Rückgabe des Mietmaterials durch einen Vormieter, gleichwertiges Ersatzmaterial zur Verfügung zu stellen. Sollte keine gleichwertige Mietsache verfügbar sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten, ohne dass weitere Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Bei verspäteter Lieferung des Mietmaterials werden die Mietgebühren für den verspäteten Zeitraum gutgeschrieben, jedoch maximal für 7 Kalendertage. Weitere Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Vermieter überprüft das Mietmaterial vor Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort schriftlich (per E-Mail) zu rügen. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand übernommen.
  3. Mietdauer
    Die Mietdauer beginnt mit der Zurverfügungstellung der Mietgegenstände und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe im Lager des Vermieters oder bei einem vereinbarten Paketdienstleister. Die Berechnung erfolgt in Einheiten von 24 Stunden, wobei angefangene Tage als volle Tage berechnet werden. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Wird das Mietmaterial nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe. Eine Rückgabe der Mietgegenstände gilt so lange als nicht vollständig, bis alle Teile ordnungsgemäß beim Vermieter eingetroffen sind. Die Mietdauer verlängert sich ebenfalls automatisch bis zur vollständigen Rückgabe aller Mietgegenstände des Vermieters.
  4. Mietpreis und Zahlung
    Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Vermieters und versteht sich bei Angabe als Netto-Preis zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Der Vermieter behält sich Preisänderungen durch Irrtümer vor. Der Mietpreis kann durch individuelle Angebote abweichen (Rabatte, Vergünstigungen). Abweichende Preise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Miete, einschließlich sonstiger Entgelte und der Kaution, sofort bei der Buchung fällig. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Debitkarte, Maestro-Karte, PayPal oder Banküberweisung. Für Neukunden erfolgt die Zahlung ausschließlich per Banküberweisung. Im Falle von Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Mietgegenstände nicht herauszugeben oder die Reservierung zu stornieren.
  5. Nichtzahlung nach Buchung
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 50 Euro zzgl. MwSt., zu erheben. Diese Gebühr deckt den Verwaltungsaufwand, die Reservierung und etwaige Vorbereitungen für die Durchführung der Buchung ab. Sollte die Stornierung aufgrund der Nichtzahlung erfolgen, ist die Gebühr vom Mieter innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Sollte der Mieter nach Ablauf der Zahlungsfrist weiterhin Interesse an der Mietsache haben, kann der Vermieter eine erneute Reservierung prüfen, behält sich jedoch vor, eine Kaution oder Vorauszahlung zu verlangen.
  6. Kaution
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen, um eventuelle Schäden oder Verluste zu decken. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt und kann je nach Art und Umfang des Mietmaterials variieren. Die Kaution ist vor Beginn der Mietperiode zu leisten und kann per Banküberweisung auf dem Bankkonto des Vermieters hinterlegt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution separat zu verwahren oder zu verzinsen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietmaterials und der Überprüfung durch den Vermieter wird die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet, abzüglich etwaiger Kosten für Schäden oder fehlende Teile.
  7. Übergabe- und Rückgabearten
    Der Mieter kann die Art der Übergabe und Rückgabe selbst festlegen, indem er die Mietgegenstände entweder vor Ort abholt oder sie sich per Versanddienstleister zustellen lässt, wobei alle Versandkosten vom Mieter zu tragen sind, und der Rückversand spätestens am letzten Tag der Mietzeit erfolgen muss; verzögert sich die Rückgabe des Mietmaterials über das vereinbarte Datum hinaus oder erfolgt unvollständig, verlängert sich die Mietdauer entsprechend, und der Mietpreis wird pro angefangenen Tag nachberechnet; nutzt der Mieter das Mietmaterial nach Ablauf der Mietzeit weiter, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert (§ 545 BGB findet keine Anwendung), und sollte das Mietmaterial nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nicht zurückgegeben werden, kann der Vermieter einen Verkauf der Mietgegenstände zum Neuwert in Betracht ziehen und diese dem Mieter in Rechnung stellen, wobei die Tage zwischen Mietende und Zahlung des Kaufpreises weiterhin zum aktuellen Tages-Mietpreis berechnet werden.
  8. Beschädigung und Reinigung des Mietmaterials
    Sollte der Mieter die Mietgegenstände beschädigt oder übermäßig verschmutzt zurückgeben, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt. für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erheben. Diese Gebühr deckt den Aufwand für die Schadensprüfung, die Dokumentation und die Kommunikation mit dem Mieter ab. Weiterhin haftet der Mieter in voller Höhe für alle Schäden, die über die Pauschalgebühr hinausgehen, insbesondere für Reparatur- und Ersatzkosten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reparatur in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen zu lassen oder die Mietsache zum Neuwert zu ersetzen, falls eine Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich ist. Bei übermäßiger Verschmutzung, die eine Sonderreinigung erfordert, wird eine Reinigungsgebühr von 35 Euro zzgl. MwSt. pro 30 Minuten berechnet.
  9. Gefahrenübergang und Haftung
    1. Gefahrenübergang bei Abholung und Rückgabe vor Ort:
    Bei Abholung und Rückgabe der Mietgegenstände vor Ort beginnt der Haftungszeitraum mit der Übergabe an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe beim Vermieter. Dies gilt für alle Kunden (B2B und B2C).
    2. Gefahrenübergang bei Versand an Privatkunden (B2C):
    Bei Versand an Verbraucher geht die Gefahr erst mit der tatsächlichen Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden über. Bis zur Übergabe trägt der Vermieter das Transportrisiko. Mit Übergabe beginnt der Haftungszeitraum des Mieters und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände beim Versandunternehmen.
    3. Gefahrenübergang bei Versand an Geschäftskunden (B2B):
    Bei Versand an Geschäftskunden geht die Gefahr mit Übergabe der Mietgegenstände an das Versandunternehmen auf den Mieter über (§ 447 BGB analog). Der Haftungszeitraum beginnt somit mit dem Versand durch den Vermieter und endet mit dem Eintreffen der Mietgegenstände beim Vermieter nach Rückversand. Das Transportrisiko trägt der Mieter unabhängig davon, wer den Versand beauftragt oder bezahlt.
    Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann der Vermieter für den Versand eine Transportversicherung über das Versandunternehmen abschließen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
    4. Allgemeine Haftung des Vermieters:
    Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert (Mietpreis) begrenzt ist.
    Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Funktionsstörungen, Verzögerungen oder Schäden durch Dritte (insbesondere Transportunternehmen) ist ausgeschlossen, sofern den Vermieter kein eigenes Verschulden trifft.
    5. Haftung des Mieters für Mietmaterial:
    Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sowie des Zubehörs während des Haftungszeitraums, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Obhutspflicht für das Mietmaterial liegt während der Mietdauer beim Mieter.
    Gewerbliche Mieter (B2B) haften auch für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte verursacht werden, denen das Mietmaterial überlassen wurde.
    Es wird gewerblichen Mietern ausdrücklich empfohlen, das Mietmaterial für die Dauer der Nutzung auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu versichern.
  10. Eigentumsschutz
    Das Mietmaterial bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.
  11. Luftfahrtversicherung/Haftpflichtversicherung für das Fluggerät (Drohne)
    Der Mietgegenstand (nur Drohne) ist nach den gesetzlichen Vorschriften durch den Vermieter haftpflichtversichert (nur für den tatsächlichen Mietzeitraum) mit einer Selbstbeteiligung des Mieters i.H.v. 500 Euro (fünfhundert Euro) je Schadensfall. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Schäden aus dem Gebrauch von unbemannten Luft-Fahrtsystemen, nachfolgend kurz „Drohne“ genannt, wenn der Schaden durch einen Unfall beim Betrieb der Drohne verursacht wurde. Versicherungsschutz besteht nur für Mieter, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sofern nichts anderweitig vereinbart ist. Die Versicherung gilt nur für Versicherungsfälle in Europa. Kein Versicherungsschutz besteht beim widerrechtlichen oder vorsätzlichen Einsatz des Fluggeräts (als Waffe, sowie bei militärischen oder polizeilichen Einsätzen des Fluggerätes; für Personen und Sachen, die durch das Fluggerät befördert). Weiterhin gilt der Versicherungsschutz nur bei einer Einhaltung der allgemein gesetzlichen Bestimmungen.
  12. Führungsberechtigung der Drohne(n)
    Die Drohne darf nur vom Mieter bzw. von der im Mietvertrag angegebenen Person bedient und gesteuert werden. Zum Mietzeitpunkt müssen alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig beachtet werden. Der Mieter erklärt gegenüber dem Vermieter, dass ihm alle benötigten Genehmigungen zum Tag der Anmietung vorliegen, hierzu gehört auch der eventuelle benötigte sogenannte Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis). Die Drohne und deren Zubehör ist nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers zu benutzen. Der Mieter beachtet hierbei die Bedienungshinweise und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers.
  13. Obhutspflicht
    Der Mieter ist verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die seitens des Vermieters eingebrachten Mietsachen während der gesamten Einbringungsdauer weder beschädigt oder gestohlen werden oder verloren gehen. Die Mieter sind verpflichtet die Mietgegenstände schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.
  14. Gewährleistung und Schadensersatz
    Jeder auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich (per E-Mail) anzuzeigen. Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Der Mieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Mietgegenstand, welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch den Mieter entstanden sind. Die Kaution wird im Falle eines Schadens, egal welcher Art, einbehalten und der zusätzliche Schaden, der über die Kaution hinausgeht, muss vom Mieter beglichen werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung und Rücktransport entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und das Mietgerät selbst zum Preis der Neubeschaffung. Bei Beschädigung kann der Vermieter in einer Werkstatt seiner Wahl die Reparatur durchführen lassen und die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung stellen. Sollte eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich sein, ist ebenfalls der Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Bei Einbehaltung der Mietgegenstände durch Behörden haftet der Mieter für den Mietgegenstand bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.
  15. Nutzungsbeschränkung
    Die Drohne darf nicht verwendet werden: zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, für Drohnentests oder Sicherheitstrainings, zur Weitervermietung, zur Beförderung von Gegenständen egal welcher Art.
  16. Anzeigepflicht bei Schäden
    Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglichem Unfall den Vermieter umgehend zu informieren. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietmaterials geführt hat, schriftlich (per E-Mail) zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Mietmaterials oder von Einzelteilen. Der Mieter hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieter zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden müssen.
  17. Identitätsprüfung
    Aufgrund der spezifischen rechtlichen Anforderungen für Drohnen Vermietungen ist der Vermieter verpflichtet, die Identität des Mieters eindeutig festzustellen. Zu diesem Zweck muss der Mieter entweder einen gültigen Ausweis vorlegen oder ein Identitätsverfahren durch einen Drittanbieter durchführen lassen. Zur eindeutigen Identifizierung des Mieters können persönliche Daten an Dritte wie Versanddienstleister, Zahlungsabwickler und Auskunfteien übermittelt werden. Diese Datenübermittlung erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Sicherheitsprüfung und Integrität der Dienstleistungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vermieter gewährleistet die Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen und behandelt die Daten des Mieters vertraulich. Die Daten werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet und nicht anderweitig weitergegeben.
  18. Bonitätsprüfung
    Bevor der Mietvertrag in Kraft tritt, ist der Vermieter berechtigt, eine Bonitätsprüfung des potenziellen Mieters durchzuführen. Der Mieter willigt ein, dem Vermieter oder einem von ihm beauftragten Dritten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung einer solchen Bonitätsprüfung notwendig sind. Diese Informationen können unter anderem Einkommensnachweise und Referenzen umfassen. Zur Überprüfung der persönlichen Angaben sowie der angegebenen Kontoverbindung des Mieters führt die Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG eine Bonitätsprüfung durch. Hierzu werden die Daten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt. Die SCHUFA prüft die Kreditwürdigkeit und übermittelt das Ergebnis an die Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG. Die Bonitätsprüfung dient ausschließlich dazu, die finanzielle Bonität des potenziellen Mieters zu bewerten und wird vertraulich behandelt. Der Vermieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzrechts einzuhalten und die erhaltenen Informationen ausschließlich für den Zweck der Bonitätsprüfung zu verwenden. Die Ergebnisse der Bonitätsprüfung beeinflussen die Entscheidung des Vermieters über die Vermietung des Materials, sind jedoch nicht die alleinige Grundlage für die Entscheidung.
  19. Kündigung
    Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Mieter jedoch zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises bzw. schon erbrachter Vorleistungen nachfolgender Staffelung:

    • Ab Auftragsbestätigung = 25 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten,
    • Bis zu 14 Tage vor dem Mietbeginn = 75 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten,
    • Ab 7 Tagen vor dem Mietbeginn = 100 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Vermieter insbesondere dann zu, wenn die vereinbarten Kosten durch den Mieter nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wurden.
  20. Widerrufsrecht
    Verbrauchern steht nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Mieter kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerspruch ist zu richten an: Drohnen Vermietung c/o Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG, Kennwort: Widerspruch, Haynauer Straße 65-67, 12249 Berlin oder per E-Mail an: info@vermietung-drohnen.de. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Zudem erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung nach ausdrücklicher Zustimmung des Mieters begonnen wurde. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
  21. Datenschutzbestimmungen
    Persönliche Daten des Mieters werden vom Vermieter elektronisch erfasst und im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters ist gestattet. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, persönliche Daten auf den Speichermedien der Mietsache (z.B. Drohnen, Kameras) vor der Rückgabe zu löschen. Sollte der Mieter dies versäumen, kann der Vermieter die verbleibenden Daten einsehen. Der Mieter kann jederzeit der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich an den Vermieter zu richten: Drohnen Vermietung c/o Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG, Kennwort: Widerspruch, Haynauer Straße 65-67, 12249 Berlin oder per E-Mail an: info@vermietung-drohnen.de.
  22. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Vermieter im Rahmen des Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen unverbindlichen Service des Vermieters. Im Fall von Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen. Der Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

ANBIETER:
Drohnen Vermietung ist ein Service der
Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG
Haynauer Straße 65-67
12249 Berlin