Kunden fragen – wir antworten: Startschwierigkeiten adé!

Damit dein Start mit uns reibungslos verläuft, haben wir hier für dich die häufigsten Fragen unserer Kunden zu verschiedenen Themen zusammengefasst.

Wenn deine Frage hier noch nicht beantwortet wird, kannst du sie uns gern per E-Mail an info@vermietung-drohnen.de schicken.

Anmietungs-FAQ

In diesem Abschnitt findest du alle häufig gestellten Fragen zum Verleih.
Wenn du weitere Informationen benötigst, kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular oder persönlich unter 030 81 00 17 00.

Gibt es ein Mindestalter für das Mieten einer Drohne?

Mietvoraussetzungen: Altersgrenze und Geschäftsfähigkeit

Ja, um eine Drohne bei uns zu mieten, muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein und volle Geschäftsfähigkeit besitzen. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass juristische Verantwortlichkeiten und Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllt werden können.

Bitte beachte:

  • Altersnachweis: Ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis muss vorgelegt werden, um das Alter zu bestätigen.
  • Geschäftsfähigkeit: Der Mieter muss in der Lage sein, rechtsgültige Verträge abzuschließen, was in Deutschland die Vollendung des 18. Lebensjahres voraussetzt.

Diese Regelungen gewährleisten eine verantwortungsbewusste Nutzung unserer Mietangebote und schützen sowohl den Mieter als auch unser Unternehmen vor rechtlichen Schwierigkeiten.

Für weitere Informationen oder bei Fragen zu den Mietvoraussetzungen kontaktiere uns gerne. Wir sind hier, um dir zu helfen und alle Unsicherheiten zu klären.

Ich benötige ein Drohnen-Angebot, möchte aber noch nicht buchen. Was kann ich tun?

Wenn du die Mietartikel nicht direkt reservieren möchtest, sondern ein individuelles Mietangebot von uns erhalten möchtest, sende uns bitte deine Mietanfrage an info@vermietung-drohnen.de. Wir senden dir dann das gewünschte Mietangebot per E-Mail zu.

Wie kann ich einen Artikel mieten?

1. Reservierung starten: Um eine unserer Drohnen zu mieten, navigiere in unserem Menü zur „Startseite“ und nutze das Reservierungstool, oder rufe uns für eine persönliche Beratung und Buchung unter 030 81 00 17 00 an.

Reservierungsablauf im Detail:

  • Übergabe wählen: Entscheide, ob du die Drohne in unserem Lager in Berlin abholst oder eine Versandoption wünschst (Standard- oder Expressversand).
  • Mietstart und -ende festlegen: Wähle das Start- und Enddatum deiner Miete.
  • Rückgabe-Optionen: Wähle entsprechend, ob du die Drohne persönlich zurückgeben oder per Versand zurücksenden möchtest.

3. Gutschein und Artikel Auswahl:

  • Falls du einen Gutscheincode hast, gib diesen bitte im dafür vorgesehenen Feld ein.
  • Unter „Buchungsdetails“ findest du verfügbare Drohnenmodelle. Wähle dein gewünschtes Modell aus und füge optional Zubehör hinzu.

4. Buchungsdetails und Identitätsprüfung:

  • Überprüfe deine Auswahl, füge persönliche Daten hinzu und wähle „Vorkasse“ als deine Zahlungsmethode.
  • Identitätsbestätigung: Zur Sicherung der Transaktion und zur Verifizierung deiner Identität erfolgt eine Überprüfung durch unseren Servicepartner Stripe. Folge den Anweisungen, um deine Identität zu bestätigen.
  • Akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und schließe deine Buchung ab.

2. Zahlung und Bestätigung: Neukunden müssen bei uns via Vorkasse bezahlen. Die Drohne wird für dich reserviert, sobald der Zahlungseingang bei uns bestätigt ist. Bitte beachte, dass Zwischenvermietungen möglich sind, falls die Zahlung noch nicht eingegangen ist.

5. Buchungsbestätigung und Mietbeginn:

  • Nach der Bestätigung deiner Zahlung und Identität bereiten wir alles für den von dir gewählten Termin vor.
  • Du erhältst eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details und kannst die Drohne wie geplant abholen oder erhältst sie zum vereinbarten Termin per Versand.

6. Rückgabe:

  • Die Rückgabe erfolgt ebenfalls zum festgelegten Datum. Für Versandkunden bedeutet dies, dass die Drohne am letzten Miettag zurückgesendet werden sollte.

Kontaktiere uns jederzeit bei Fragen zu deiner Buchung oder den verfügbaren Drohnenmodellen. Wir helfen dir gerne, die ideale Lösung für deine Bedürfnisse zu finden.

Was kostet das Mieten einer Drohne?

Der Preis für die jeweilige Drohne hängt unter anderem von der Mietdauer und der Art der Übergabe und Rückgabe ab.

Das Mieten einer Drohne ist bei uns bereits ab einem Tag möglich. Den aktuellen Tagesmietpreis kannst du direkt über unser Reservierungstool herausfinden. Dieses findest du zum Beispiel hier oder auf unserer Startseite.

Solltest du einen Gutscheincode zum Beispiel von unserer Facebook– oder Instagram-Seite haben, gib diesen bitte direkt im Gutscheincode-Feld ein.

Solltest du Fragen dazu haben, kannst du uns gern unter 030 81 00 17 00 anrufen. Wir prüfen für dich direkt die jeweiligen Verfügbarkeiten und den besten Preis. Auch zum Verleih von Zubehör beraten wir dich gern (z.B. Drohnen-Akkus, ND-Filter etc.).

Ich bekomme woanders einen besseren Preis, geht ihr da mit?

Es kommt vor, dass andere Mitbewerber preiswerter sind als wir. Unsere Einstellung dazu ist: „Leben und leben lassen“. Wir machen nicht jede Preisaktion mit!

Aber eine Kontaktaufnahme lohnt sich in der Regel immer. Teile uns gern den anderen, besseren Preis und Anbieter mit. Ruf uns einfach unter 030 81 00 17 00 an oder schicke uns eine E-Mail.

Wir bieten zum Beispiel regelmäßig Saisonrabatte an. Diese sind nicht unbedingt immer über den normalen Buchungsprozess verfügbar oder es kann vorkommen, dass unsere Internetseiten noch nicht vollständig aktualisiert sind.

Sprich uns einfach an, dann sehen wir gemeinsam, was wir tun können.

Kann ich bei euch einen Gutschein für eine Drohne kaufen?

Ja, auf dieser Seite erfährst du, wie du zu deinem Drohnen-Gutschein kommst.

Muss ich die Mietgebühren sofort bezahlen?

Ja, erst wenn die Zahlung vollständig bei uns eingegangen ist, werden die Mietartikel ausgehändigt bzw. verschickt.

Solange die Zahlung nicht gutgeschrieben wurde, kann es zu Zwischenvermietungen kommen.

Welche Zahlungsmethoden stehen für die Miete zur Verfügung?

Wenn du als Neukunde zum ersten Mal bei uns bestellst, beachte bitte, dass du per Banküberweisung (Sofortüberweisung) bezahlen musst. Eine Zahlung mit einer anderen Zahlungsart (Kreditkarte oder PayPal) akzeptieren wir für Neukunden nicht. Eine Zahlung, die du als Neukunde nicht per Banküberweisung durchführst, wird von uns automatisch storniert, sofern du nichts anderes mit uns vereinbarst.

Wenn du bereits Kunde bei uns bist, kannst du mit PayPal bezahlen. Dafür musst du aber kein PayPal-Kunde sein. Das funktioniert bei uns auch so! Es ist die einfachste und schnellste Art zu bezahlen.

Zusätzlich bieten wir auch die Möglichkeit mit Kreditkarte oder Apple Pay zu bezahlen.

Deine Buchung wird bearbeitet, sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist. Das kann aber auch bedeuten, dass in der Zwischenzeit jemand anderes deine Drohne reserviert hat.

Wir übernehmen keine Garantie für diese Zahlungsmethoden.

Ist eine Versicherung für die Drohne im Mietpreis enthalten?

Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung mit Geltungsbereich „Europa“ und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro enthalten. Diese kommt für Schäden auf, die durch die Drohne verursacht werden.

Infos zur Versicherung findest du hier.

Die Selbstbeteiligung der Haftpflichtversicherung kann während des Buchungsvorgangs bis auf 0 Euro reduziert werden (zu finden bei der Zubehörauswahl). Für Schäden an der Drohne selbst haftet der Mieter.

Für Drohnenflüge außerhalb der EU ist eine separate Versicherung erforderlich (weltweiter Versicherungsschutz ausgenommen USA und Kanada). Hier geht es direkt zu unserem Partner Kurzzeit-Versicherung.

Welche Übergabe und Rückgabe-Arten bietet ihr an?

Wir bieten mehrere Optionen für die Drohnen an. Hier erfährst du mehr dazu.

Kann ich die Drohne persönlich abholen und zurückbringen?

Ja, du kannst die Drohne gern persönlich bei uns im Lager abholen und auch wieder abgeben, wenn du das bei der Reservierung so ausgewählt hast.

Wenn du Fragen dazu hast, kannst du uns gern unter 030 81 00 17 00 anrufen.

Hinweise zur Anreise mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich auf unserer Kontaktseite.

Gibt es eine Einweisung für die Drohnen?

Wir nehmen uns gern Zeit für eine Einweisung und erklären dir auf Wunsch die von dir gebuchte Drohne bei uns vor Ort (nach terminlicher Verfügbarkeit und Absprache).

Buche bitte hierfür bei der Auswahl des Zubehörs entweder Einweisung 15min oder Einweisung pro 30min dazuDie ersten Schritte sind innerhalb von 15 Minuten erklärt (Einweisung 15min, erste Schritte mit der Drohne bei Abholung). Wenn du eine ausführliche Einweisung und Erklärung (Einweisung pro 30min) der einzelnen Komponenten wünschst, nehmen wir uns so viel Zeit, wie du dafür buchst. Diese Option kann also auch mehrfach gebucht werden, d.h. wenn du zweimal eine 30min Einweisung buchst, nehmen wir uns eine Stunde Zeit für dich.

Wenn du Fragen zu unserem Service hast oder vorab einen Termin vereinbaren möchtest, benutze bitte unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Versendet ihr die Drohnen bundesweit?

Ja, selbstverständlich liefern wir unsere Drohnen gern deutschlandweit an den gewünschten Ort zum gewünschten Termin.

Wie läuft der Versand der Mietartikel ab?

Um die Mietartikel zu deinem Wunschtermin zu erhalten, wähle diesen Tag als Mietbeginn aus. Du erhältst die gewünschten Mietartikel im Laufe des angegebenen Tages von uns per Paketversand (Normalversand oder Expressversand). Bitte beachte, dass die Zustellung im Laufe des Tages erfolgt und nicht zu der Uhrzeit, die du bei der Miete angegeben hast. Die Zustellzeit hängt von DHL ab, nicht von uns. Wenn du dein Paket zu einer bestimmten Uhrzeit haben möchtest, dann lege den Miettag bitte einen Tag früher, damit das Paket von DHL im Laufe des Vortages zugestellt werden kann. Bitte beachte auch, dass der Versand ca. 2-4 Werktage dauert. Wir versenden in der Regel immer pünktlich. Wenn du das Paket vor dem gewünschten Termin bereits erhältst, fallen für dich keine zusätzlichen Mietkosten an (du bezahlst nur den von dir gewünschten Zeitraum). Sollte es zu einer Verspätung kommen, kontaktiere uns bitte.

Wir versenden regelmäßig an den VERSANDTAGEN Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Bestellungen, die an den Versandtagen bis 12 Uhr eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag versandt.

Liefert ihr Drohnen an DHL Paketstationen?

Nein, leider können wir aus Sicherheits- und Versicherungsgründen keinen Versand an Paketstationen anbieten.

Wann werden Pakete zugestellt?

DHL liefert Pakete im Normal- und Expressversand in der Regel innerhalb des ersten Miettages aus. Bitte beachte, dass die Zustellung über den Tag verteilt erfolgt und nicht zu einer bestimmten Uhrzeit. Insbesondere nicht zu der Uhrzeit, die du bei der Anmietung für den ersten Miettag angegeben hast. Die Zustellzeit hängt von DHL und deiner Region ab, wir haben darauf leider keinen Einfluss.

Wenn du dein Paket an einem bestimmten Tag bereits zu einer bestimmten Uhrzeit haben möchtest, lege den Miettag bitte sicherheitshalber einen Tag früher, damit das Paket von DHL im Laufe des Vortages zugestellt werden kann. So können wir sicherstellen, dass dein Paket pünktlich bei dir ankommt.

DHL Zustellung (je nach Region):
Montag-Freitag: zwischen 7 und 18 Uhr
Samstag: zwischen 8 und 16 Uhr

Wenn du ein Paket zu einer bestimmten Uhrzeit per Express erhalten möchtest, ist das möglich. Der Preis dafür ist jedoch deutlich höher als der auf der Website angegebene Preis. Wenn der Preis für dich keine Rolle spielt und du eine Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit wünschst, dann buche bitte nicht über die Website, sondern schreibe uns eine E-Mail an info@vermietung-drohnen.de. Wir können dir dann ganz genau ausrechnen, was die Expresszustellung zu einer bestimmten Uhrzeit kostet.

DHL Express Sendung verpasst?

Die Kontaktdaten lauten:

Telefon: + 49 (0)228 76 363 704

Mo. bis Fr. von 7:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 7:00 bis 16:00 Uhr
Nicht an bundeseinheitlichen Feiertagen

Ich brauche kurzfristig eine Drohne, was kann ich tun?

Kontaktiere uns einfach und frage nach, ob kurzfristig noch Mietartikel verfügbar sind.

Auf Wunsch versenden wir auch gern per Expressversand. Bitte wähle dazu bei der gewünschten Übergabe-Art den „Expressversand“ aus. Bitte beachte, dass deine Reservierung und die Bezahlung bis spätestens 15 Uhr bei uns eingegangen sein muss. Bei späterer Reservierung können wir eine Zustellung am nächsten Werktag leider nicht garantieren!

Bitte rufe uns vor der Reservierung an, wir klären mit dir telefonisch die Verfügbarkeit und die Lieferzeit ab.

Bitte beachte: eine Zustellung per Expressversand ist am Samstag nur gegen Aufpreis möglich, da der Samstag bei DHL Express nicht als Werktag zählt.

Eine persönliche Abholung ist bei uns auch kurzfristig durch dich persönlich möglich – nach Absprache auch samstags und sonntags. Bitte melde dich dazu telefonisch unter 030 81 00 17 00 oder per E-Mail bei uns.

Wie läuft unser Identitäts- und Altersnachweis-Prozess ab?

Um zu verhindern, dass du Opfer eines Identitätsdiebstahls wirst und jemand in deinem Namen bei uns Mietmaterial bestellt, überprüfen wir aus Sicherheitsgründen bei deiner ersten Bestellung deine Personalien und dein Alter in einem mehrstufigen Verfahren.

Wenn du als Neukunde zum ersten Mal bei uns bestellst, beachte bitte, dass du per Banküberweisung (Echtzeitüberweisung) bezahlen musst. Eine Zahlung mit einer anderen Zahlungsart (Kreditkarte oder PayPal) akzeptieren wir für Neukunden nicht. Eine Zahlung welche du als Neukunde nicht per Banküberweisung durchführst, werden von uns automatisch storniert, sofern du nichts anderes mit uns vereinbarst.

Identitäts- und Altersnachweis bei der Buchung + Bestätigung der Rechnungs- und Lieferadresse

Nach der Deiner Buchung, bitte scanne deinen gültigen Personalausweis (Vorder-/ Rückseite) ein und mache ein Selfie, um sicherzugehen, dass es wirklich dein Ausweis ist, sende uns die Dokumente mit dem Betreff: „deine Buchungsnummer“ an info@vermietung-drohnen.de oder nutze unsere Upload-Seite. Bei Ausweisen aus dem Ausland behalten wir uns vor, zusätzlich eine Kaution als Sicherheit zu verlangen.

Wichtig: Die Rechnungsadresse, die Lieferadresse und die Adresse auf deinem Personalausweis müssen übereinstimmen. Solltest du eine andere Lieferadresse wünschen (Ferienwohnung, Büroadresse), kontaktiere uns bitte.

Identitäts- und Altersnachweis bei der Übergabe

Wenn du die Drohnen persönlich bei uns abholst, überprüfen wir deine Identität und dein Alter vor Ort, indem du uns noch einmal deinen Personalausweis zeigst.

Wenn wir dir das Drohnen-Paket per Normal- oder Expressversand zustellen, überprüft der Postbote deine Identität und dein Alter vor Ort im Rahmen des DHL Ident-Check-Verfahrens. Vorläufige Personalausweise oder Reisepässe werden von der Post nicht akzeptiert und funktionieren auch nicht, wenn du die Sendung später abholen musst, zum Beispiel in der Filiale. Dort kann der Ausweis nur im Chipkartenformat eingescannt werden.

Wichtig: Die Lieferung erfolgt nur an dich persönlich. Bitte halte deshalb unbedingt einen gültigen Ausweis bereit.

Bei Fragen, ruf uns direkt an unter 030 81 00 17 00 oder schreibe uns deine Anfrage über unser Kontaktformular.

Wie funktioniert die Stripe Identitätsprüfung?

vermietung-drohnen.de arbeitet mit Stripe zusammen, um die Identitätsprüfung online durchzuführen. Stripe entwickelt Technologien, die von Unternehmen auf der ganzen Welt genutzt werden, darunter Amazon, Google und Zoom. Der Einsatzbereich von Stripe reicht von der Zahlungsannahme über die Verwaltung von Abonnements bis zur Identitätsprüfung.

Stripe hilft Ihnen dabei vermietung-drohnen.de mit den folgenden Prüfungen Ihre Identität zu bestätigen:

  1. Stripe erfasst Bilder der Vorder- und Rückseite Ihres amtlichen Lichtbildausweises und überprüft diese, um sicherzustellen, dass das Dokument echt ist. Das Unternehmen hat eine automatische Technologie zur Identitätsprüfung entwickelt, die nach Mustern sucht, um festzustellen, ob ein Ausweisdokument echt oder gefälscht ist. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit der Überprüfung Ihres Ausweisdokuments durch einen Bankangestellten.
  2. Stripe erfasst Fotos von Ihrem Gesicht und überprüft diese, um zu bestätigen, dass der Lichtbildausweis Ihnen gehört. Stripe hat eine automatisierte Technologie zur Identitätsverifizierung entwickelt, die charakteristische physiologische Merkmale Ihres Gesichts (auch als biometrische Identifikatoren bekannt) verwendet, um die Fotos Ihres Gesichts mit dem Foto auf Ihrem Ausweisdokument abzugleichen. Dieses Verfahren lässt sich vergleichen mit einem Bankangestellten, der anhand Ihres Aussehens bestätigt, dass das Foto auf Ihrem Ausweisdokument Sie sind. Es ist jedoch eine Spitzentechnologie, die Sie als einzigartige Person mit noch höherer Wahrscheinlichkeit identifizieren kann.
  3. Stripe erfasst Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre behördliche Ausweisnummer und überprüft, ob diese Informationen echt sind. Das Unternehmen wird diese Informationen mit einer Reihe globaler Datenbanken vergleichen, um zu bestätigen, dass sie vorhanden sind.

Stripe bittet Sie um Ihre Zustimmung, bevor Ihre biometrischen Daten erfasst und verwendet werden. Ihre Verifizierungsdaten werden nur in Übereinstimmung mit den Berechtigungen, die Sie vor Beginn des Verifizierungsvorgangs erteilen, und auf der Grundlage der Datenschutzerklärung. verwendet.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Stripe Ihre Daten verarbeitet und speichert.

Bei Fragen, ruf uns direkt an unter 030 81 00 17 00 oder schreibe uns deine Anfrage über unser Kontaktformular.

Was sind die Best Practices für eine erfolgreiche Stripe Verifizierung?

Bevor Sie den Verifizierungsvorgang beginnen, benötigen Sie Folgendes:

  • Einen gültigen, behördlich ausgestellten Lichtbildausweis. Keine Fotokopie oder Bilddatei eines Ausweisdokuments. Vergewissern Sie sich, dass das Ausweisdokument nicht abgelaufen ist.
  • Ein Gerät mit Kamera – möglichst ein Mobilgerät. Kameras in Mobilgeräten können normalerweise Fotos mit höherer Auflösung aufnehmen als Webcams.

Die Qualität Ihrer aufgenommenen Bilder hat einen großen Einfluss auf die Erfolgsquote. Nachfolgend finden Sie einige Best Practices, mit denen Sie sicherstellen können, dass Ihre Verifizierung erfolgreich ist:

  • Erfassen Sie ein klares Bild. Achten Sie darauf, dass die Bilder nicht zu hell oder zu dunkel sind und keine Blendeffekte aufweisen. Halten Sie die Kamera ruhig und warten Sie, bis sie scharf gestellt ist, um verwackelte Fotos zu vermeiden.
  • Blockieren Sie auf dem Bild keine Stellen Ihres Ausweisdokuments. Idealerweise legen Sie es flach hin, um das Foto aufzunehmen.
  • Verdecken Sie keine Teile Ihres Gesichts. Nehmen Sie Sonnenbrillen, Masken oder andere Accessoires ab.
  • Wählen Sie für das Foto einen Ort mit ausreichend Umgebungslicht. Setzen Sie sich nicht direkt vor eine starke Lichtquelle. Dadurch kann es zu einer Überbelichtung Ihres Gesichts kommen, und es können Spiegelungseffekte entstehen.

Bei Fragen, ruf uns direkt an unter 030 81 00 17 00 oder schreibe uns deine Anfrage über unser Kontaktformular.

Wer hat Zugriff auf meine Stripe Verifizierungsdaten?

Sowohl vermietung-drohnen.de als auch Stripe haben Zugriff auf die Informationen, die Sie im Rahmen des Verifizierungsablaufs übermitteln. Bei der Speicherung Ihrer Verifizierungsdaten vertrauen wir auf Stripe. Stripe nutzt Zugriffskontrollen und Sicherheitsstandards, die mindestens so streng sind wie diejenigen, die Stripe für die Verarbeitung ihrer eigenen KYC- und Zahlungskonformitätsdaten verwendet.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Stripe Ihre Daten verarbeitet und speichert.

Bei Fragen, ruf uns direkt an unter 030 81 00 17 00 oder schreibe uns deine Anfrage über unser Kontaktformular.

Warum werde ich gebeten, meine Identität zu verifizieren?

Die Bitte um Verifizierung deiner Identität über den Anbieter Stripe erfolgt aus mehreren wichtigen Gründen, die sowohl deine Sicherheit als auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften betreffen
Erhöhung der Sicherheit:
Stripe verifiziert Identitäten, um Betrug und Missbrauch zu verhindern. Durch die Bestätigung, dass du wirklich der bist, der du vorgibst zu sein, helfen sie, sichere Transaktionen für alle Beteiligten zu gewährleisten. Dies schützt dich vor potenziellem Identitätsdiebstahl und betrügerischen Aktivitäten.
Gesetzliche Anforderungen:
In vielen Jurisdiktionen, einschließlich der EU unter der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und ähnlichen Regulierungen in anderen Regionen, sind Unternehmen verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Dies ist besonders relevant bei Finanztransaktionen, um Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu verhindern. Stripe als Zahlungsdienstleister muss diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass ihre Dienste nicht für illegale Zwecke missbraucht werden.
Vertrauensbildung:
Indem Stripe deine Identität verifiziert, wird ein höheres Maß an Vertrauen zwischen allen Transaktionsparteien geschaffen. Für Geschäftstransaktionen, besonders im Online-Bereich, ist es essentiell, dass sowohl wir als auch du bestätigen können, dass wir legitime Parteien sind.
Kundenspezifische Limits und Angebote:
Die Verifizierung der Identität kann auch dazu dienen, deine Nutzungserfahrung zu verbessern. Abhängig von deinem Verifizierungsstatus können höhere Transaktionslimits freigeschaltet oder spezielle Angebote und Dienste zur Verfügung gestellt werden, die sonst nicht zugänglich wären.
Prozess der Identitätsverifizierung:
Wenn du aufgefordert wirst, deine Identität zu verifizieren, bedeutet dies typischerweise, dass du bestimmte persönliche Informationen bereitstellen musst, wie z.B. deinen Namen, Adresse, Geburtsdatum, und in einigen Fällen ein offizielles Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Stripe verwendet sichere, verschlüsselte Verfahren, um diese Informationen zu verarbeiten und deine Daten zu schützen.
Es ist wichtig, dass du auf die Aufforderung zur Verifizierung deiner Identität eingehst, um fortzufahren, die Dienste sicher und ohne Unterbrechung zu nutzen. Wenn du Bedenken hinsichtlich des Verifizierungsprozesses hast, ist es ratsam, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, um weitere Klarheit über die Anforderungen und den Prozess zu erhalten.

Bei Fragen, ruf uns direkt an unter 030 81 00 17 00 oder schreibe uns deine Anfrage über unser Kontaktformular.

Wie läuft der Rückversand ab?

Versandlabel:

Für die Rückgabe-Arten DHL-Retour und DHL-Expressretour erhältst du ein Versandlabel, das du für die kostenlose Rücksendung der Mietartikel verwenden kannst.

Abgabe in einer DHL-Filiale:

Am letzten Tag der Mietzeit gibst du das Paket mit den Mietartikeln bis zum Ende der gebuchten Mietzeit (spätestens jedoch bis 17 Uhr) in einer DHL-Filiale ab (kein Paketshop und keine Paketstation).

Es sind verschiedene DHL-Firmen zuständig:

DHL-Versand:
Der DHL-Versand erfolgt über die DHL Paket GmbH abgewickelt. Gib das Paket in einer DHL-Filiale ab oder übergebe es dem DHL-Paketboten (keine anderen Anbieter). Bitte keine Paketshops oder Paketstationen für die Rücksendung nutzen.

DHL-Expressversand:
Der DHL-Expressversand wird von der DHL Express Germany GmbH durchgeführt. Bitte gib das Paket in einer DHL-Filiale ab. Paketshops und Paketstationen sind für die Rückgabe nicht geeignet. Dein normaler DHL-Paketbote kann das Paket nicht mitnehmen, da dein Expressversand über die DHL Express Germany GmbH läuft, dein DHL Paketbote aber für die DHL Paket GmbH arbeitet.

Es sei denn, du wünschst dir bei der Rückgabe eine direkte Abholung durch einen speziell dafür beauftragten Mitarbeiter, dann kannst du diese Option selbst über die DHL-Express Website kostenpflichtig hinzubuchen.

Wann bekomme ich die Rechnung für meine Miete?

Rechnungsversand per E-Mail – Schnell, Umweltfreundlich und Nach Rückerhalt des Mietmaterials

Nachdem du das gemietete Material an uns zurückgesendet hast, bereiten wir deine Rechnung vor und versenden diese umgehend per E-Mail. Du erhältst die Rechnung als PDF-Anhang, was eine sichere und bequeme Möglichkeit bietet, diese zu speichern oder bei Bedarf auszudrucken.

Vorteile des Rechnungsversands per E-Mail:

  • Zeitnahe Zustellung: Die Rechnung wird direkt nach der Rückkehr des Mietmaterials an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
  • Zugänglichkeit: Du kannst deine Rechnung jederzeit und von überall aus abrufen.
  • Umweltfreundlichkeit: Dieser papierlose Weg spart Ressourcen und schont die Umwelt.
  • Sicherheit: Der Versand per E-Mail und die Darstellung als PDF schützen deine Daten effektiv.

So erhältst du deine Rechnung:

  1. Prüfe dein E-Mail-Postfach: Die Rechnung wird an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
  2. Öffne den Anhang: Klicke auf den PDF-Anhang, um deine Rechnung einzusehen.
  3. Speichern oder Drucken: Du kannst die Rechnung speichern oder wenn nötig, ausdrucken.

Bei Fragen zum Rechnungsversand oder zum Inhalt deiner Rechnung stehen wir dir gerne zur Verfügung, nutze gern unser Kontaktformular.

Bitte achte darauf, deine Kontaktdaten aktuell zu halten, um sicherzustellen, dass die Rechnung korrekt zugestellt wird.

Vielen Dank für dein Vertrauen in unsere Dienste. Wir garantieren einen zügigen und sicheren Rechnungsversand und unterstützen dich gerne bei allen Anliegen rund um deine Rechnung!

Ich habe weitere Fragen!

Für weitere Fragen kannst du gern unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Drohnen-Bedienungs-FAQ

Hier findest du alle häufig gestellten Fragen zum Drohnenfliegen.
Wenn du weitere Informationen benötigst, kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular oder persönlich unter 030 81 00 17 00.

Muss die Drohne gekennzeichnet sein?

Alle Drohnen, die bei uns gemietet werden können, sind in der Regel gekennzeichnet und bereits durch uns beim Luftfahrt-Bundesamt registriert.

Wenn du eine Drohne mit einer offiziellen C-Klasse von uns gemietet hast, überprüfe bitte, ob unsere eID korrekt in der App eingetragen ist. Du kannst selbstverständlich auch deine eigene eID nutzen.

Tragen deine eigene eID ein:
Rufe die eID inklusive Sicherheits-Pin aus dem LBA-Portal ab.
Um die eID abzurufen, musst du dich in deinen LBA-Account einloggen. Die PIN besteht aus den letzten drei Ziffern nach dem Bindestrich. Dadurch wird sichergestellt, dass nur du deine eID in eine Drohne eingeben kannst und verhindert.

Bitte beachte, dass du alle Flugaufzeichnungen mit deinem DJI-Account synchronisierst, damit du deine Flüge auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen und beweisen kannst, dass du alle gesetzlichen Regulierungen eingehalten hast. Die Synchronisierung der Flugaufzeichnungen sollte spätestens vor Ende der Mietzeit durchgeführt werden, bevor du dich von deinem Account abmeldest. Falls du unsicher bist, ob du diese Vorgehensweise richtig gemacht hast, melde dich nicht ab und informiere uns, wir synchronisieren die Daten dann für dich.

Muss ich mich als Drohnen-Pilot bei der LBA registrieren lassen?

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung ist für den Flugbetrieb mit fast allen gängigen Drohnen ab 2021 innerhalb der EU eine Registrierung des Drohnen-Piloten im jeweiligen Land erforderlich. In Deutschland erfolgt diese Registrierung online über die Internetseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Weitere Informationen gibt es direkt beim LBA.

Ab wann brauche ich einen sogenannten „kleine EU-Drohnenführerschein“?

Bitte beachte die rechtlichen Bedingungen für das Fliegen mit einer Drohne. Seit dem 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Je nach gewünschter Drohne ist ein sogenannter Drohnenführerschein erforderlich. Bitte informiere dich vor dem Flug über die gesetzlichen Bestimmungen. Diese findest du auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.

Drohne bis 250 g (DJI Mavic Mini, DJI Mavic Mini 2, DJI Mini 3 Pro)

Bitte beachte die Bedienungsanleitung. Ein Drohnenführerschein ist nicht erforderlich. Für Drohnen bis 250 g gelten die Regeln der offenen Kategorie und müssen eingehalten werden (Open A1 – u.a. ein Heranfliegen an unbeteiligte Personen ist erlaubt, ein Überfliegen von Personen sollte hingegen vermieden werden).

Drohne über 250 g bis 500 g
Für die Steuerung ist bis zum 31.12.2022 weiterhin kein sogenannter Drohnenführerschein erforderlich. Die Drohne darf in allen Unterkategorien der offenen Kategorie geflogen werden. Es gilt die EU-Drohnenverordnung und ab dem 1.1.2022 ist für das Fliegen in der offenen Kategorie der sogenannte „kleine EU-Drohnenführerschein“ (= EU-Kompetenznachweis) erforderlich.

Drohne über 500 g bis unter 2 kg
In diese Kategorie fallen die meisten unserer Mietdrohnen (DJI Mavic Air 2, DJI Mavic 2 Pro/Zoom, DJI Mavic 3, DJI Mavic 3 Cine, DJI Mavic 3 Pro Cine, DJI Mavic 3E, DJI Mavic 3T).

Sofern die Drohne nur in der Unterkategorie A3 betrieben wird, genügt der kleine EU-Drohnenführerschein (= EU-Kompetenznachweis). Soll die Drohne nicht in der Unterkategorie A3 betrieben werden, ist der EU-Fernpilotenausweis erforderlich. In diesem Fall darf die Drohne bis 50 m (horizontal) an Menschen herangeflogen werden.
Alternativ darf bis zum 1. Januar 2022 die Drohne geflogen werden, wenn der Drohnenführer folgende drei Voraussetzungen erfüllt:
1. Er ist Inhaber des bisherigen nationalen Kenntnisnachweises gem. § 21a Abs. 4 S. 3 Nr. 2 LuftVO. Die bisherige Einweisungsbescheinigung ist nicht ausreichend.
2. Er hat den kleinen EU-Drohnenführerschein (= EU-Kompetenznachweis) erworben.
3. Es liegt eine Selbsterklärung über die Durchführung der praktische Kenntnisse gemäß UAS (Unmannend Aricraft System) OPEN.030 vor.

Der kleine EU-Drohnenführerschein (= EU-Kompetenznachweis), kann direkt online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Weitere Informationen zum Online-Training und zur Online-Theorieprüfung findest du direkt auf der Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.

Jeder Drohnenpilot, der eine Drohne von uns nicht nur mieten, sondern auch fliegen möchte, benötigt mindestens den sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein (= EU-Kompetenznachweis). Dieser kann direkt online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden und ist 5 Jahre lang gültig.

Benötigst du noch den EU-Kompetenznachweis (A1/A3 oder A2)?

Wenn du noch einen EU-Kompetenznachweis erwerben möchtest, findest du auf dieser Seite Links und Informationen zu Kursen für Drohnenführerscheine.

Was ist vor dem Drohnenflug zu tun?

Bitte beachte vor deinem Flug unter anderem folgende Punkte:

  • Lies die Bedienungsanleitung des Herstellers aufmerksam durch.
  • Überprüfe die Drohne auf Beschädigungen, prüfe die Propeller und ob der Akku richtig geladen ist.
  • Plane den Flug und wähle eine Flugumgebung ohne Hindernisse. Wir empfehlen die Verwendung der Droniq App. Die App unterstützt dich kostenlos bei der Vorbereitung eines sicheren Drohnenflugs und gibt dir Hinweise zu eventuell notwendigen Genehmigungen.
  • Achte auf das Wetter. Es gibt verschiedene Wetter Apps. Wir empfehlen zum Beispiel die App UAV Forecast. Die App liefert dir aktuelle Wetterdaten und du kannst Grenzwerte einstellen. Die jeweiligen Grenzwerte der Drohne findest du in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Ein Flug ist zum Beispiel bei Regen und starkem Wind nicht möglich.
  • Achte darauf, dass du die Drohne immer im Blick hast.
  • Hol dir eine Genehmigung ein, wenn du die Drohne für eine bezahlte Arbeit nutzen möchtest. Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren (Antragsunterlagen, Fristen, Hinweise, etc.) für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen wende dich bitte an die dafür zuständige Behörde.
  • Bitte respektiere unbedingt die Privatsphäre anderer Personen!

Was unter anderem zu unterlassen ist:

  • Fliege nicht so, dass andere gefährdet werden.
  • Fliege nicht über unbeteiligte Personen, fremde Grundstücke und Gebäude.
  • Fliege nicht höher als erlaubt.
  • Halte dich fern von Verfassungsorganen, Bundes- und Landesbehörden, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, fremden Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Bundesfernstraßen (insbesondere Autobahnen und Bundesstraßen), Bundeswasserstraßen und Eisenbahnanlagen, Justizvollzugsanstalten/Gefängnissen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs.

Was muss vor dem Start mit der Drohne beachtet werden?

Das Fluggerät darf nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben werden, d.h. nur im VLOS-Betrieb („Visual Line of Sight“), sofern die Startmasse des Fluggerätes nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt.

Das Fluggerät darf nicht im kontrollierten Luftraum betrieben werden. Insbesondere darf der Betrieb des Fluggerätes nicht in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen erfolgen. Dies gilt nicht, sofern eine besondere Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) möglich ist und alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Hierfür müssen insbesondere alle von der DFS aufgelisteten Tatbestände für eine generelle Erteilung der Flugerlaubnis in den Kontrollzentren der DFS vorliegen.

Das Fluggerät darf nicht im automatisch-autonomen Betrieb eingesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn der Betrieb in Sichtweite erfolgt und der Pilot jederzeit manuell und in Echtzeit über die Funkfernsteuerung eingreifen kann.

Beim Betrieb des Fluggerätes muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie öffentlichen Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie zu öffentlichen Straßen und Plätzen, Schienenwegen und Flughäfen eingehalten werden. Personen dürfen nicht ohne ausreichenden Sicherheitsabstand angeflogen oder überflogen werden. Die Beurteilung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes ist vom Steuerer so vorzunehmen, dass jegliche Beeinträchtigung und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Der Start- und Landeplatz ist so abzusichern, dass eine Gefährdung Dritter beim Starten und Landen des Fluggeräts ausgeschlossen ist. Für den Betrieb über Wohngrundstücken ist die Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten einzuholen.

Der Betrieb des Fluggerätes darf nur unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen der Gebrauchsanweisung des Herstellers erfolgen.

Beim Betrieb ist auf weiteren Flugverkehr zu achten. Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen. Im Einsatzraum von Luftfahrzeugen der Polizei des Bundes oder der Länder und der Rettungsdienste ist der Betrieb nicht erlaubt. In Ausnahmefällen ist die Aufnahme des Betriebes nur bei Einhaltung einer Entfernung von mindestens 150 Metern zu einer solchen Einsatzstelle und nur mit Genehmigung des jeweiligen örtlichen Einsatzleiters erlaubt.

Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen. Der Flugbetrieb ist so lange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig identifiziert und beseitigt ist.

Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften entsprechen. Innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten darf nur geflogen werden, wenn der Betrieb des Fluggerätes nicht aufgrund der Schutzgebietsverordnung untersagt oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt ist. In jedem Fall ist die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig vor Beginn des Flugbetriebes zu informieren.

Der Steuerer darf das Fluggerät nur in Betrieb nehmen, wenn er zum Führen des Fluggerätes die erforderlichen Berechtigungen und vorgeschriebenen Erlaubnisse besitzt. Sofern der Mieter nicht selbst Steuerer des Fluggerätes ist, darf er einem Dritten nur dann die Steuerung des Fluggerätes ermöglichen, wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt.

Das Fluggerät darf sich bei Eintritt des Schadensereignisses nicht in einem Zustand befunden haben, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über die Haltung und den Betrieb von Luftfahrzeugen nicht entspricht. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen müssen, soweit erforderlich, erteilt worden sein.

Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen gilt bei gewerblichem Betrieb Folgendes:

Für jeden Einsatz ist ein Nachweis mit folgenden Angaben zu führen:

  • Name des Steuerers
  • Datum und Uhrzeit
  • Einsatzort
  • Dauer des Einsatzes
  • Bezeichnung des Gerätes
  • Anzahl von Starts und Landungen
  • Gesamtflugzeit des Einsatzes
  • Besonderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen

Wie hoch dürfen Drohnen in Deutschland fliegen?

Drohnen dürfen bis zu einer maximalen Höhe von 120 Metern fliegen, allerdings nur im unkontrollierten Luftraum. Bitte informiere dich immer vorab, welche Bestimmungen an deinem gewünschten Flugort gelten (kontrollierter oder unkontrollierter Luftraum).

Höher darfst du sonst nur fliegen, wenn du dich auf einem genehmigten Modellflugplatz befindest, der dir das erlaubt (bitte vorher dort erkundigen). Drohnen dürfen außerdem nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde höher als 120 Meter fliegen.

Wie weit dürfen Drohnen in Deutschland fliegen?

Drohnen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in Sichtweite geflogen werden. Die Drohne muss jederzeit gut erkennbar sein.

Darf ich nachts mit der Drohne fliegen?

Es besteht ein generelles Nachtflugverbot. Eine Sondergenehmigung für Nachtflüge kann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt werden.

Wo darf ich mit der Drohne nicht fliegen?

Ein generelles Flugverbot besteht in Deutschland unter anderem über Verfassungsorganen, Bundes- und Landesbehörden, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, fremden Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Bundesfernstraßen (insbesondere Autobahnen und Bundesstraßen), Bundeswasserstraßen und Eisenbahnanlagen, Justizvollzugsanstalten/Gefängnissen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs.

Bitte respektiere unbedingt die Privatsphäre anderer Personen!

Wir empfehlen den Besuch der Internetseiten von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Sicheres Drohnenfliegen mit der DFS Drohnen App. Die DFS Drohnen App wird ab dem 01.01.2021 durch die sogenannte Droniq Drohnen App ersetzt. DFS Drohnen Check. Der DFS Drohnen Check unterstützt kostenlos bei der Vorbereitung eines sicheren Drohnenfluges und gibt Hinweise auf eventuell erforderliche Genehmigungen.

Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren (Antragsunterlagen, Fristen, Hinweise, etc.) für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen wende dich bitte an die dafür zuständige Behörde.

Für mögliche Genehmigungen in Berlin und Brandenburg findest du hier weitere Informationen.

Bitte beachte auch die Wetterlage in deinem Fluggebiet, bei Regen und starkem Wind ist ein Flug nicht möglich.

Brauche ich eine Versicherung für die Drohne?

Ja, in Deutschland muss für eine Drohne eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, bevor mit dieser geflogen werden darf. Alle Drohnen, die du bei uns mieten kannst, verfügen generell über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (Europa, Selbstbeteiligung 500 €). Die Kosten sind im Mietpreis enthalten.

Welche App benötige ich für das Fliegen der DJI Mini, Mini 2, Mini 3 Pro, Mavic Air 2, Mavic 3, Mavic 3 Cine und Mavic 3 Pro Cine?

Um die Drohen fliegen zu können, benötigst du auf deinem Handy die folgende App zur Steuerung der Drohne:

DJI Fly 

Download über Apple App Store

Download über DJI

Welche Geräte sind mit der DJI Fly App kompatibel?

Es sind folgende Geräte mit der Fly App kompatibel:

Benötigt iOS 11.0 oder höher

Kompatibel mit iPhone 14 Pro Max, iPhone 14 Pro, iPhone 14 Plus, iPhone 14, iPhone 13 Pro Max, iPhone 13 Pro, iPhone 13, iPhone 13 mini, iPhone 12 Pro Max, iPhone 12 Pro, iPhone 12, iPhone 12 mini, iPhone 11 Pro Max, iPhone 11 Pro, iPhone 11

Benötigt Android 7.0 oder höher.

 Kompatibel mit Samsung Galaxy S21, Samsung Galaxy S20, Samsung Galaxy S10+, Samsung Galaxy S10, Samsung Galaxy Note20, Samsung Galaxy Note10+, Samsung Galaxy Note9, HUAWEI Mate40 Pro, HUAWEI Mate30 Pro, HUAWEI P40 Pro, HUAWEI P30 Pro, HUAWEI P30, Honor 50 Pro, Mi 11, Mi 10, Mi MIX 4, Redmi Note 10, OPPO Find X3, OPPO Reno 4, vivo NEX 3, OnePlus 9 Pro, OnePlus 9, Pixel 6, Pixel 4, Pixel 3 XL

Download über Apple App Store

Download über DJI

Innerhalb der Systemgrenzen, alle Angaben sind Herstellerangaben.

Welche App benötige ich für das Fliegen der Mavic 2 Pro & Mavic 2 Zoom?

Um die Drohne fliegen zu können, benötigst du auf deinem Handy die folgende App zur Steuerung der Drohne:

DJI GO 4

Download über Apple App Store

Download über DJI

Welche Geräte sind mit der DJI Go 4 App kompatibel?

Es sind folgende Geräte mit der Go 4 App kompatibel:

Benötigt iOS 10.0 oder höher

Kompatibel mit iPhone X, iPhone 8 Plus, iPhone 8, iPhone 7 Plus, iPhone 7, iPhone 6s Plus, iPhone 6s, iPhone 6 Plus, iPhone 6, iPhone SE, iPad Pro, iPad, iPad Air 2, iPad mini 4

Benötigt Android 5.0 oder höher

Kompatibel mit Samsung S9+, Samsung S9, Samsung S8+, Samsung S7, Samsung S7 Edge, Samsung S6, Samsung S6 Edge, Samsung Note 8, Huawei P20 Pro, Huawei P20, Huawei P10 Plus, Huawei P10, Huawei Mate 10 Pro, Huawei Mate 10, Huawei Mate 9 Pro, Huawei Mate 9, Huawei Mate 8, Honor 10, Honor 9, Vivo X20, Vivo X9, OPPO Find X, OPPO R15, OPPO R11, Mi Mix 2S, Mi Mix 2, Mi 8, Mi 6, Redmi Note 5, Google Pixel 2XL, OnePlus 6, OnePlus 5T

Download über Apple App Store

Download über DJI

Innerhalb der Systemgrenzen, alle Angaben sind Herstellerangaben.

Wo finde ich Informationen zur Bedienung eines einzelnen Drohnenmodells?

Besuche hierfür gern unsere Seite: Hilfen zur Bedienung der Drohnen. Dort findest du unter anderem Bedienungsanleitungen und Links zu den FAQ und Videos von DJI.

Wo finde ich mehr Informationen?

Besuche gern die offizielle digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul) vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr https://uas-betrieb.de/homepage/de/.

Für weitere Fragen kannst du gern unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Ich habe weitere Fragen!

Für weitere Fragen kannst du gern unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Zubehör FAQ

Hier findest du häufig gestellte Fragen zu unserem Zubehör.
Wenn du weitere Informationen benötigst, kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular oder persönlich unter 030 81 00 17 00.

Wie lange fliegen die Drohnen mit einem Akku?

Die Flugzeit beträgt je nach Modell ca. 30 Minuten, abhängig von Flugmodus, Wetter und Flugmanövern.

Wie lange dauert das Aufladen eines Drohnen-Akkus?

Die Ladezeiten der Akkus variieren je nach Drohnenmodell.

Die durchschnittliche Ladezeit eines Akkus beträgt ca. 90 Minuten. Der Ladezustand kann in der Regel direkt am Akku über die verschiedenen Lämpchen abgelesen werden, ohne dass der Akku in die Drohne eingelegt werden muss. Bei der DJI Mavic Mini zum Beispiel kann der Ladezustand des Akkus nur in der App oder in der 3-fach Ladestation abgelesen werden.

In der Regel liefern wir die gewünschte Drohne mit geladenen Akkus. Bitte beachte, dass sich die Akkus nach 2 Tagen automatisch langsam entladen, d.h., ein von uns gelieferter Akku kommt nicht 100 % geladen bei dir an.

Kann ich die Akkus der Drohne unterwegs aufladen?

Ja, wenn du mit dem Auto unterwegs bist. Am besten bestellst du den Kfz-Ladeadapter oder das Autoladegerät als Zubehör gleich mit.

Kann ich über den Akku der Drohne auch mein Telefon laden?

Ja, bestell als Zubehör den Akku auf Power Bank Adapter dazu. Da dein Handy je nach Drohnentyp als Fernsteuerung verwendet werden kann, sollte es gut aufgeladen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du mit dem Akku auf Power Bank Adapter Abhilfe schaffen.

Brauche ich eine Mehrfach-Ladestation?

Eine Mehrfach-Akkuladestation ist nicht unbedingt erforderlich, jedoch werden die Akkus von der Ladestation einzeln nacheinander geladen, so dass im Gegensatz zu einem normalen Ladegerät die Akkus nach jedem Ladevorgang nicht einzeln gewechselt werden müssen.

Wie viele Akkus sollte ich für die Drohne dazu buchen?

Wir empfehlen 2 bis 3 Reserveakkus.

Damit erreichst du eine zusätzliche Verlängerung deiner Flugzeit. Du vermeidest während deines Ausflugs das Aufladen und längere Wartezeiten am Boden (wenn der Akku geladen wird). Die durchschnittliche Flugzeit pro Akku beträgt je nach Drohne bis zu 30 Minuten.

Brauche ich eine zusätzliche Fernbedienung für die Drohne?

Das hängt vom Drohnenmodell und dem verwendeten Controller ab. Einige Modelle benötigen das Handy des Piloten zur Steuerung, andere wiederum nicht.

Mit den neuen DJI Controllern (DJI Smart Fernsteuerung, DJI RC, DJI RC Pro etc.) wird die Steuerung komfortabler und das Flugerlebnis benutzerfreundlicher. Mit den vorinstallierten Funktionen und Apps kannst du noch schneller und einfacher abheben.

Ob du noch ein Handy benötigst, erfährst du auf den Unterseiten der einzelnen Drohnenmodelle.

Brauche ich eine Speicherkarte für die Drohne?

Ja, es gibt Drohnenmodelle mit internem Speicher, aber die meisten Modelle benötigen eine SD-Karte. Mehr dazu erfährst du bei den einzelnen Drohnenmodellen. Wenn du keine eigene Speicherkarte hast, kannst du bei uns eine ausleihen oder kaufen.

Wo wird die Speicherkarte eingelegt?

Die SD-Karte wird direkt in die Drohne gesteckt.

Bei Verwendung des Smart Controllers kann eine zusätzliche SD-Karte auch in den DJI Smart Controller gesteckt werden.

Kann ich die gemietete Speicherkarte behalten und kaufen?

Du kannst die Speicherkarte gern behalten und käuflich erwerben. Sende uns dazu bitte eine E-Mail. Wir schicken dir dann eine Rechnung. Sobald du die Rechnung bezahlt hast, gehört die Speicherkarte dir.

Wozu brauche ich ND-Filter?

ND-Filter reduzieren die Lichtmenge, die auf den Sensor der Kamera trifft. Der Filter gibt dir mehr Kontrolle über das Bild, da du die Blende, die Belichtung und die Empfindlichkeit des Kamerasensors einstellen kannst. Der ND-Filter hilft dir also, überbelichtete Bilder zu vermeiden.

Übersicht über einige erhältliche ND-Filter:

Der ND4 Filter lässt 1/4 des einfallenden Lichts durch.
Der ND8 Filter lässt 1/8 des einfallenden Lichts durch.
Der ND16 Filter lässt 1/16 des einfallenden Lichts durch.
Der ND32 Filter lässt 1/32 des einfallenden Lichts durch.

Was bringt ProRes bei der Mavic 3 Cine?

Apple ProRes verwendet eine geringere Komprimierung, um mehr Bildqualität und Farbe zu erhalten und kodiert und dekodiert schneller.

4:2:2 ProRes vereinfacht die Farbinformationen, hat aber immer noch 10 Bit und bietet damit genügend Farbtreue, um in den meisten Fällen offensichtliches Color-Banding zu vermeiden.

Dies führt zu einer größeren Dateigröße als zum Beispiel bei H.264 und H.265, die sich leichter weitergegeben lassen.

Ich habe weitere Fragen!

Für weitere Fragen kannst du gern unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Allgemeine FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wenn du weitere Informationen benötigst, kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular oder persönlich unter 030 81 00 17 00.

Warum sollte ich eine Drohne mieten und nicht kaufen?

Viele Menschen sind neugierig und möchten sich am liebsten gleich eine Drohne kaufen. Die Anschaffung einer hochwertigen Drohne mit Zubehör kann jedoch schnell recht teuer werden und im vierstelligen Bereich liegen. Wenn die Drohne dann nicht regelmäßig genutzt wird, sondern nach anfänglicher Euphorie nur noch rumsteht, dann entpuppt sich der Drohnenkauf als teure und vielleicht sogar als unnötige Investition. Damit du vorab herausfinden kannst, ob dir das Drohnenfliegen Spaß macht, bieten wir dir die Möglichkeit, unsere Drohnen ab einem Tag zu mieten. Vorkenntnisse sind abhängig vom jeweiligen Drohnenmodell, es gibt jedoch auch Einsteigermodelle (DJI Mini Reihe) und das Fliegen einer Drohne ist zudem leicht zu erlernen. So kannst du erste Erfahrungen sammeln und eine Entscheidung treffen, ohne schon viel Geld investiert zu haben.

Vielleicht bist du sogar schon vom Drohnenfieber infiziert und möchtest dir endlich eine Drohne kaufen. Du weißt aber noch nicht genau, welches Modell mit welcher technischen Ausstattung du haben möchtest und ob du bereit bist, so viel Geld in die Hand zu nehmen, ohne das entsprechende Modell schon einmal geflogen zu haben. Auch hier bietet dir unsere Drohnen-Kurzzeitmiete die Möglichkeit, verschiedene Modelle vorab kostengünstig zu testen, um dann mit gutem Gewissen und Sicherheit dein „Wunsch-Modell“ mit allen für dich relevanten Eigenschaften zu erwerben.

Manchmal kommt es auch vor, dass man nur für einen bestimmten Tag oder ein bestimmtes Projekt eine Drohne benötigt. Dann ist das Mieten einer Drohne natürlich deutlich günstiger als der Kauf. Das Mieten von Drohnen lohnt sich gegenüber dem Kauf immer dann, wenn du dir nicht sicher bist, ob sich die Investition in eine Drohne lohnt. Natürlich kannst du bei uns auch Zubehör ohne Drohne mieten, wenn du kurzfristig Zubehör für dein Drohnen-Modell benötigst.

Wenn du dich für den Verleih einer bestimmten Drohne oder deren Zubehör interessiert, dann schreib uns einfach eine E-Mail an info@vermietung-drohnen.de, ruf uns an unter der Telefonnummer 030 81 00 17 00 oder nutze unser Kontaktformular.

Kann ich bei euch auch eine Drohne kaufen?

Ja, das kannst du! Für weitere Fragen kannst du gern unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Wenn du eine Drohne woanders kaufen möchtest, wen empfehlen wir?

Welchen Anbieter wir für den Kauf von Drohnen empfehlen, erfährst du hier.

Kann ich die Drohne auch gewerblich nutzen?

Natürlich kannst du die Drohne auch gewerblich nutzen, aber zum Beispiel eine Weitervermietung oder Verpfändung ist strengstens untersagt. Nach Ablauf der Mietzeit erhältst du auf Wunsch von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Darf ich die Drohne mit in den Urlaub nehmen?

Ja, das macht am meisten Spaß! Unsere Haftpflichtversicherung gilt europaweit für private und gewerbliche Zwecke. Solltest du einen Urlaub außerhalb Europas planen, schicke uns bitte eine E-Mail mit deiner Anfrage und dem gewünschten Mietzeitraum, wir helfen dir gern die gewünschte Drohne weltweit zu versichern.

Bitte beachte, dass Drohnen nicht überall starten dürfen. Außerdem gibt es bestimmte Fluggesellschaften, die die Mitnahme von Drohnen an Bord eines Flugzeuges verbieten. Die meisten Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme so vieler Akkus im Handgepäck, wie für den persönlichen Gebrauch vertretbar ist. Akkus sollten niemals im Gepäck aufgegeben werden, da sie durch die niedrigen Temperaturen im Frachtraum des Flugzeugs beschädigt werden können. Bitte informiere dich bitte vor der Anmietung über die jeweiligen Bestimmungen.

Informationen über Gesetze für private und gewerbliche Zwecke in bestimmten Ländern findest du hier: Drohnen-Gesetze weltweit.

Wer ist alles versichert?

Als versichert gelten alle Steuerer, die die Drohne bei uns gemietet haben.

Wie kann ich die Drohne weltweit versichern?

Unsere Drohnen sind für private und gewerbliche Nutzung in ganz Europa versichert. Außerhalb Europas solltest du eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen (in vielen Ländern ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben) und dich über die länderspezifischen Gesetze informieren. Bitte beachte, dass für private und gewerbliche Flüge unter Umständen vorab Flug- und Drehgenehmigungen eingeholt werden müssen. Bitte erkundige dich rechtzeitig nach den jeweiligen Bedingungen.

Folgende Versicherer bieten Tarife und Vergleiche für die private und gewerbliche Nutzung an:

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

Wie kann ich die Drohne außerhalb der EU versichern?

Unsere Drohnen sind für private und gewerbliche Nutzung europaweit versichert. Für Einsätze außerhalb Europas empfehlen wir eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Wir haben gute Erfahrungen mit dem Team und der Versicherung von Drohneversicherungsvergleich gemacht, eine Versicherung ist in wenigen Minuten abgeschlossen.

Für Kurzzeit-Versicherungen empfehlen wir dir das Team von den Kopter-Profis.

Was soll ich tun, wenn ich ein Problem mit einem Artikel habe?

Bei Problemen mit Mietobjekten ruf uns bitte sofort an unter 030 81 00 17 00.

Was passiert bei einem Unfall mit der Drohne?

Bitte informiere bei Personen- und Sachschäden sofort die Polizei. Wir wollen nicht, dass du dich strafbar machst, indem du dich vom Unfallort entfernst (Unfallflucht kann vom Gesetzgeber mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden). Außerdem könnten Personen verletzt worden sein, denen geholfen werden muss.

Wenn es also zu einem Unfall gekommen ist, alarmiere bitte zuerst die Polizei oder den Notruf und informiere uns dann über den Vorfall. Du verpflichtest dich, den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Auskünfte zu unterstützen.

Bei Personen- oder Sachschäden, die durch die Drohne an Dritten verursacht wurden, tritt die Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 € in Kraft (es sei denn, du hast eine Reduzierung der Selbstbeteiligung hinzu gebucht). Wenn die Drohne oder ihr Zubehör beschädigt wurde, musst du für den Schaden selbst aufkommen.

Die Geltendmachung von unfallbedingten Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch uns.

Wie wird der Datenschutz gehandhabt?

Generell bist du selbst dafür verantwortlich, deine Aufnahmen von Datenträgern zu sichern und zu löschen.

Wir versuchen zwar, noch vorhandene Daten bei der Rückgabe zu löschen. Wir können jedoch nicht 100%ig ausschließen, dass Dritte Zugriff auf die Daten haben.

Ich habe weitere Fragen!

Für weitere Fragen kannst du gern unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.

EU-Drohnenverordnung FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen der EU-Drohnenverordnung.
Wenn du weitere Informationen benötigst, kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular oder persönlich unter 030 81 00 17 00.

Das Wichtigste zusammengefasst (zur EU-Drohnenverordnung)

Drohnen (Unbemannte Fluggeräte/UAS) werden in drei verschiedene Betriebskategorien eingeteilt (offen, speziell und genehmigungspflichtig).
Die offene Kategorie unterteilt sich in die Unterkategorien A1, A2 und A3.
Die maximal zulässige Flughöhe ist 120 Meter.
Einführung von zwei neuen Kompetenznachweisen (Klasse A1/A3 und A2) und des Operator Certificate (LUC Certificate). Anpassung der Gewichtslimits.
Registrierung der Remote-Piloten und Ausgabe einer Identifikation (Electronic-ID) je nach Klasse.
Das Mindestalter für Nutzer beträgt 16 Jahre, mit Ausnahmen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Artikel 9.
Die EU-Drohnenverordnung gilt nicht für ferngesteuerte Fluggeräte, die ausschließlich für den Betrieb in Innenräumen bestimmt sind.

Die drei Betriebskategorien

Da es unbemannte Luftfahrzeuge in verschiedenen Größen und für unterschiedliche Aufgaben gibt, wurde der Betrieb in drei Kategorien eingeteilt:

Die offene Kategorie
Es ist keine Genehmigung erforderlich, aber eine Registrierung des Benutzers kann erforderlich sein.
Die Abflugmasse muss unter 25 kg liegen.
Das Modell muss auf Sicht geflogen werden.
Ausnahme: Es wird ein zusätzlicher Beobachter eingesetzt oder es wird im „Follow-Me-Mode“ geflogen.
Die maximal zulässige Flughöhe muss eingehalten werden.
Ein Sicherheitsabstand zu Personen muss eingehalten werden und Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
Je nach Einsatzrisiko gibt es Mindestanforderungen, wie z.B. das Mitführen eines Befähigungsnachweises.

Die spezielle Kategorie
Die spezielle Kategorie ist für Anwendungen vorgesehen, die aus rechtlicher Sicht in der offenen Kategorie nicht durchführbar sind.
Der UAS-Betreiber muss vor dem Einsatz eine Risikobeurteilung durchführen.
Eine Betriebsgenehmigung ist erforderlich, es sei denn, der Nutzer verfügt über ein Betreiberzertifikat (LUC-Zertifikat) mit den erforderlichen Rechten.
Alternativ kann eine Betriebsanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, wenn der Einsatz unter Einhaltung eines definierten Standardszenarios erfolgt.

Die zulassungspflichtige Kategorie
Die zulassungspflichtige oder zertifizierte Kategorie ist für spezielle Anwendungen in der Industrie und im Transportwesen vorgesehen.
Die erforderlichen Zulassungen und Zertifizierungsverfahren sind sowohl für das UAS als auch für den Bediener/die Besatzung erforderlich.
Der Betrieb in der genehmigungspflichtigen Kategorie kann erforderlich sein, wenn die Risikobewertung den Betrieb in der speziellen Kategorie nicht zulässt.

Unterteilung der offenen Betriebskategorie

Die offene Betriebsart wird in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Die Unterscheidungen beziehen sich u.a. auf das Fliegen in der Nähe von Personen.

Unterkategorie A1
In dieser Unterkategorie darf auch in der Nähe von Menschen geflogen werden. Es dürfen jedoch keine Menschenansammlungen im Freien oder unbeteiligte Personen überflogen werden. Sollte dies dennoch geschehen, ist der Überflug so schnell wie möglich zu beenden.

Unterkategorie A2
Wenn nach der Unterkategorie A2 geflogen wird, muss ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Wird im Langsamflug geflogen, kann der Mindestabstand auch 5 m betragen.

Unterkategorie A3
Diese Kategorie ist für den Flug abseits unbeteiligter Personen vorgesehen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine Personen aufhalten und zu Industrie-, Gewerbe-, Wohn- und Erholungsgebieten ist ein Mindestabstand von 150 m einzuhalten.

In der offenen Klasse absolut verboten: Das Überfliegen von Menschenansammlungen oder unbeteiligter Personen.

Klassifizierung von unbemannten Luftfahrtsystemen

Neben den Betriebskategorien werden gewerblich hergestellte und vertriebene Drohnen und Flugmodelle in verschiedene Drohnenklassen (UAS-Klassen) eingeteilt. Es gibt sieben verschiedene Drohnenklassen von C0 bis C6, wobei die Zahl eine Aussage über das Sicherheitsrisiko trifft. Je höher die Zahl, desto höher das Risiko.

Je nachdem, in welche Klasse die Drohne fällt, müssen unterschiedliche Anforderungen für den Betrieb erfüllt werden. Einige der wichtigsten Punkte haben wir im Folgenden zusammengefasst.

UAS der Klasse C0

Die maximale Abflugmasse einschließlich Batterie und eventueller Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 250 g betragen.
Die maximale Horizontalfluggeschwindigkeit muss unter 19 m/s (= 68,4 km/h) liegen.
Die maximal erreichbare Höhe beträgt 120 m über dem Startpunkt.
Das Modell muss nach den Angaben des Herstellers vom Fernsteuerpiloten sicher gesteuert werden können.
Die Verletzungsgefahr beim Betrieb durch scharfe Kanten und Propeller muss so gering wie möglich gehalten werden.
Das Modell darf nur elektrisch betrieben werden.
Im Follow-Me-Modus, falls vorhanden, darf die Entfernung zum Piloten nicht mehr als 50 m betragen. Außerdem muss der ferngesteuerte Pilot die Möglichkeit haben, die Kontrolle über das Modell wiederzuerlangen.
Eine Bedienungsanleitung mit allen relevanten Informationen und Gefahrenhinweisen muss mitgeliefert werden.

UAS der Klasse C1

Die Höchstabflugmasse (MTOM) muss weniger als 900 g betragen. Alternativ muss bei einem Aufprall mit Endgeschwindigkeit die Aufprallenergie kleiner als 80 J sein.
Die Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug muss unter 19 m/s (= 68,4 km/h) liegen.
Die maximal erreichbare Höhe beträgt 120 m über dem Startpunkt. Alternativ muss ein System vorhanden sein, das die Flughöhe auf 120 m begrenzt. Bei verstellbaren Systemen muss dem Bediener während des Fluges die aktuelle Flughöhe angezeigt werden.
Das UAS muss von einem Remote-Piloten, der die Anweisungen des Herstellers befolgt und über eine ausreichende Qualifikation verfügt, sicher gesteuert werden können.
Das UAS muss so konstruiert und gebaut sein, dass es allen im Betrieb auftretenden Belastungen standhält. Die Verletzungsgefahr während des Betriebs durch scharfe Kanten und Propeller muss so gering wie möglich gehalten werden.
Bei Verlust der Funkverbindung muss diese automatisch wiederhergestellt werden. Alternativ muss das Modell bei Verlust des Sendersignals den Flug automatisch beenden und landen.
Handelt es sich nicht um einen Flächenflieger, so darf der vorgegebene Grenzwert des Schallleistungspegels nicht überschritten werden. Die entsprechenden Werte sind vom Hersteller am UAS und/oder auf der Verpackung anzugeben.

UAS der Klasse C2

Die maximale Startmasse inklusive Batterie und allfälliger Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 4 kg betragen.
Die maximal erreichbare Höhe beträgt 120 m über dem Startpunkt. Alternativ muss ein System vorhanden sein, das die Flughöhe auf 120 m begrenzt. Bei verstellbaren Systemen muss die aktuelle Flughöhe dem Bediener während des Fluges angezeigt werden.
Das UAS muss von einem Remote-Piloten, der die Anweisungen des Herstellers befolgt und über eine ausreichende Qualifikation verfügt, sicher gesteuert werden können.
Das UAS muss so konstruiert und gebaut sein, dass es allen im Betrieb auftretenden Belastungen standhält. Die Verletzungsgefahr während des Betriebs durch scharfe Kanten und Propeller muss so gering wie möglich gehalten werden.
Im Fall eines angebundenen UAS darf die maximale Leinenlänge 50 m betragen. Die Leine muss eine ausreichende Zugfestigkeit gemäß den Spezifikationen aufweisen.
Bei Verlust der Funkverbindung muss diese automatisch wiederhergestellt werden, es sei denn, es handelt sich um ein UAS an einer Leine. Alternativ muss das Modell bei Verlust des Sendersignals den Flug automatisch beenden und landen. Der Zugang zu den Steuer- und Kontrollfunktionen muss gegen unbefugten Zugriff gesichert sein.
Wenn es sich nicht um ein Starrflügelflugmodell handelt, darf der vorgegebene Grenzwert für den Schallleistungspegel nicht überschritten werden. Die entsprechenden Werte sind auf dem UAS und/oder auf der Verpackung anzugeben. Darüber hinaus muss das UAS über einen Langsamflugmodus mit max. 3 m/s über Grund verfügen.
Das ferngesteuerte Modell wird ausschließlich elektrisch betrieben.
Es muss mit einer eindeutigen Seriennummer, einer direkten Fernidentifizierung und einer Geosensitivitätsfunktion ausgestattet sein.
Das Modell muss außerdem mit einer Warnfunktion bei niedrigem Batteriestand und mit Positionslichtern ausgestattet sein, um es bei Nacht von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden zu können.

UAS der Klasse C3

Die maximale Startmasse inklusive Batterie und allfälliger Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss kleiner als 25 kg und die maximale Streckung kleiner als 3 m sein.
Die maximal erreichbare Höhe beträgt 120 m über dem Startpunkt. Alternativ muss ein System vorhanden sein, das die Flughöhe auf 120 m begrenzt. Bei verstellbaren Systemen muss dem Bediener während des Fluges die aktuelle Flughöhe angezeigt werden.
Das Modell muss von einem ferngesteuerten Piloten, der die Anweisungen des Herstellers befolgt und über eine ausreichende Qualifikation verfügt, sicher gesteuert werden können.
Im Falle eines angebundenen UAS darf die maximale Leinenlänge 50 m betragen. Die Leine muss eine ausreichende Zugfestigkeit gemäß den Spezifikationen aufweisen.
Bei Verlust der Funkverbindung muss diese automatisch wiederhergestellt werden, es sei denn, das UAS ist an einer Leine befestigt. Alternativ muss das Modell bei Verlust des Sendersignals den Flug automatisch beenden und landen.
Wenn es sich nicht um ein Starrflügelflugmodell handelt, darf der vorgegebene Grenzwert für den Schallleistungspegel nicht überschritten werden. Die entsprechenden Werte sind am UAS und/oder auf der Verpackung anzugeben.
Das ferngesteuerte Modell wird ausschließlich elektrisch betrieben.
Es muss eine eindeutige Seriennummer, sowie eine direkte Fernidentifizierung (sofern nicht gefesselt) und eine Geo-Sensibilisierungsfunktion vorhanden sein.
Der Zugang zu den Steuer- und Kontrollfunktionen muss vor unberechtigtem Zugang gesichert sein.

UAS der Klasse C4

Die maximale Abflugmasse inkl. Akku/Brennstoff und allfälliger Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 25 kg betragen.
Das Modell muss vom Fernsteuerpiloten nach den Angaben des Herstellers sicher gesteuert werden können.
Außer einer Fluglagenstabilisierung und einer fest definierten Position der Flugsteuerung bei Verlust der Datenverbindung dürfen keine automatischen Steuerungsmodi vorhanden sein.
Dem Modell muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die alle relevanten Informationen und Gefahrenhinweise enthält.

UAS der Klasse C5

Ein UAS der Klasse C5 entspricht einem UAS der Klasse C3, wobei die Höhenbeschränkung aufgehoben wurde und die Funktion der Geosensitivität nicht obligatorisch ist. Wenn es sich nicht um ein Starrflügelflugzeug und nicht um ein gebundenes Luftfahrzeug handelt, ist es ein Luftfahrzeug. Die spezifischen Höheninformationen werden kontinuierlich an den Remote-Piloten übermittelt. Wenn das UAS nicht angebunden ist, muss es mit einem einstellbaren Langsamflugmodus ausgestattet sein, der die Reisegeschwindigkeit auf maximal 5 m/s begrenzt.
Wenn das UAS nicht angebunden ist, muss der Drohnenpilot die Möglichkeit haben, die automatischen Flugsteuerungs- und Flugführungssysteme zu deaktivieren und manuell einen Sinkflug ohne Vorwärtsbewegung zu erzwingen. Außerdem muss ein System zur Reduzierung der Aufprallenergie vorhanden sein.
Wenn der Pilot nicht angeschnallt ist, muss er ständig über die Qualität der Steuersignale informiert sein. Wenn die Gefahr besteht, dass ein sicherer Betrieb aufgrund einer Signalverschlechterung oder einer Signalunterbrechung nicht mehr gewährleistet ist, muss der Remote Pilot gewarnt werden.

Anmerkung:
Ein UAS der Klasse 3 kann mit geeigneten Zusatzteilen zu einem UAS der Klasse 5 aufgerüstet werden. In diesem Fall müssen die zusätzlichen Teile mit der Kennzeichnung C5 versehen sein.

UAS der Klasse C6

Ein UAS der Klasse C6 entspricht einem UAS der Klasse C3, wobei die Höhenbegrenzung entfällt und die Funktion der Geosensitivität nicht zwingend erforderlich ist. Außerdem dürfen nicht nur elektrische Antriebe verwendet werden. Die Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug darf 50 m/s (180 km/h) nicht überschreiten. Während des Fluges werden aktuelle Informationen zur geografischen Position, Geschwindigkeit und Höhe an den Remote-Piloten übermittelt. Ein integriertes System stellt sicher, dass die horizontalen und vertikalen Grenzen des vorher festgelegten und programmierten Betriebsraumes eingehalten werden.
Die Flugbahn muss programmierbar sein.
Der ferngesteuerte Pilot muss in der Lage sein, die automatischen Flugsteuerungs- und Flugführungssysteme manuell zu deaktivieren, um den Flug zu beenden, ohne die Grenzen des Betriebsbereichs zu verletzen.
Der ferngesteuerte Pilot muss ständig über die Qualität der Steuersignale informiert sein. Besteht die Gefahr, dass ein sicherer Betrieb aufgrund einer Signalverschlechterung oder eines Signalausfalls nicht mehr gewährleistet ist, muss der Fernsteuerpilot gewarnt werden.

Auswirkungen auf bestehende Modelle

Wir haben hier beispielhaft einige Drohnen aufgelistet, welche auch bei uns in der Vermietung sind, um zu zeigen, wie sie während der Übergangszeit und danach weiter betrieben werden können. Da nur die Startmasse eine Rolle spielt, kann auch jedes andere bestehende Fluggerät leicht zugeordnet werden.

DJI Mini, DJI Mini 2 oder DJI Mini 3 Pro:
Da diese Drohnen ein Abfluggewicht von unter 250 g haben, ist nur eine Versicherung und wegen der eingebauten Kamera eine Zulassung erforderlich.

DJI Mavic Air 1:

Für Drohnen in der Gewichtsklasse von 250 g bis < 500 g ist neben der Versicherung eine Registrierung und ab dem 01.01.2023 der EU-Kenntnisnachweis A1/A3 erforderlich. Nach Ablauf der Übergangsregelung am 31.12.2022 ist der Betrieb nur noch in der offenen Kategorie A3 möglich.

DJI Mavic 2 Pro, DJI Mavic 2 Zoom, DJI Mavic Air 2:

Für Drohnen der Gewichtsklasse 500 g bis < 2 kg ist eine Versicherung, Registrierung sowie der EU-Kenntnisnachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Der horizontale Mindestabstand zu Personen muss 50 m betragen. Nach Ablauf der Übergangsregelung am 31.12.2022 ist der Betrieb nur noch in der offenen Klasse A3 möglich.

Betrieb von unklassifizierten Drohnen

Auch wenn die neue EU-Drohnenverordnung ab dem 1. Januar 2021 verbindlich ist, werden nach wie vor Drohnen und Modellflugzeuge verkauft und betrieben, die nicht klassifiziert sind. Hier macht die EU-Verordnung klare Vorgaben:
UAS-Typen, die vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht werden und nicht klassifiziert sind, dürfen in der offenen Kategorie A1 betrieben werden. Vorausgesetzt, sie wiegen einschließlich Nutzlast weniger als 250 g. UAS-Typen, die 250 g oder mehr, aber weniger als 25 kg wiegen, dürfen in der offenen Kategorie A3 betrieben werden.

Übergangsregelung
Für bestehende unbemannte Luftfahrtsysteme sieht die EU-Drohnenverordnung eine Übergangsregelung vor. Bestehende Betriebsgenehmigungen bleiben auch nach dem 01.01.2021 noch ein Jahr gültig. Die Übergangsregelung ist bereits am 01.07.2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 30 Monaten. Die Übergangsfrist endet somit am 31.12.2022.

Nach dieser Übergangsregelung dürfen unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Startmasse von weniger als 500 g auch in der offenen Klasse A1 fliegen. Sollte es jedoch unerwartet zu einem Überflug unbeteiligter Personen kommen, muss dieser so kurz wie möglich gehalten werden.

Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Masse von weniger als 2 kg dürfen in der offenen Klasse A2 betrieben werden. Der Mindestabstand zu Personen muss 50 m betragen und der Drohnenpilot muss im Besitz des EU-Kompetenznachweises A1/A3 sowie des EU-Fernpilotenausweises A2 sein.

Wo finde ich mehr Informationen?

Weitere Informationen findest du auch bei der LBA.

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