AGB

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1. Allgemeines
Das gemietete Material wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit an den Mieter vermietet. Der Vermieter ist berechtigt bei einem technischen Defekt oder bei einer verspäteten Rückgabe des Mietmaterials durch einen Vormieter, anderes, gleichwertiges Material dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Lieferung des Mietmaterials werden die Mietgebühren für den verspäteten Zeitraum dem Mieter gutgeschrieben, ein Anspruch des Mieters auf jeglichen weiteren Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Mietsache wird von dem Vermieter auf ordnungsgemäßen Zustand (ohne Mängel) für den Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter überprüft. Sofern Mängel (beispielsweise technische Defekte) vorhanden sind, werden diese im Mietprozess gesondert bezeichnet. Gleichwohl ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und sich von der Unversehrtheit zu überzeugen. Ansonsten gelten die Mietgegenstände als in einwandfreiem Zustand übernommen.

2. Grundlage der Mietdauer
Abgerechnet wird vom Tag der Zurverfügungstellung der Mietgegenstände bis zum Tag der Abgabe im Lager oder beim Paketdienstleister (je nach Auswahl der Rückgabe-Art). Die Berechnung erfolgt jeweils für 24 Stunden. Die Minimalberechnung beträgt 1 Tag. Für die Rücklieferung mit einem Paketlieferdienst werden vom Vermieter 4 Versandtage zur Sicherheit eingeplant. Wird das Mietmaterial nicht rechtzeitig im Lager zurückgeben oder beim Paketdienstleister abgeben, so läuft die Mietdauer so lange weiter bis das Mietmaterial im Lager oder beim Paketlieferdienst abgegeben wurde. Eine unvollständige Rücklieferung der Mietgegenstände gilt solange als nicht angekommen beim Vermieter, bis das fehlende Teil bzw. die fehlenden Teile nachträglich beim Vermieter eingetroffen sind.

3. Mietpreis und Zahlung
1. Der Mietpreis versteht sich als Listenpreis. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Etwaige von der Preisliste abweichenden Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände.
2. Sofern nichts Abweichendes mit dem Mieter vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) von einem Zahlungsmittel, insbesondere der Kreditkarte, Debitkarte, Maestro-Karte oder PayPal, bei Ausführung der Reservierung sofort fällig.

4. Kaution
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution vom Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

5. Übergabe- und Versandarten:
1. Der Mieter kann die Übergabe-Art selbst festlegen. Entweder holt der Mieter die Mietgegenstände vor Ort im Lager selbst ab oder lässt sie sich mit einem Versandanbieter (normaler Versand oder Expressversand) an einem Wunschort zustellen.
2. Der Mieter kann dementsprechend unabhängig von der Übergabe-Art die Rückgabe-Art auswählen: eine direkte Abgabe im Lager oder eine Zustellung durch einen Versanddienstleister.

6. Abholung oder Abgabe vor Ort im Lager:
1. Eine persönliche Abholung der Mietgegenstände erfolgt während der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 10:00 Uhr ¬bis 18:00 Uhr, am vereinbarten Rückgabeort und Datum und zur vereinbarten Uhrzeit.
2. Eine persönliche Abgabe der Mietgegenstände erfolgt während der Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 10:00 Uhr ¬bis 18:00 Uhr, am vereinbarten Rückgabeort und Datum und zur vereinbarten Uhrzeit.
3. Verzögert sich das Eintreffen des Mietmaterials beim Vermieter über das ursprünglich vorgesehene Datum & die Uhrzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Mietgerät in den entsprechenden Tagessätzen nachberechnet.
4. Gibt der Mieter das Mietmaterial vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den Vermieter von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft der die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage.

7. Hin- oder Rückversand durch einen externen Paketdienstleister:
1. Der Versand der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
2. Der Rückversand der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters. Der Mieter muss am letzten Miettag des ausgewählten Mietzeitraumes das Paket dem vom Vermietern Versanddienstleister übergeben.
3. Verzögert sich das Eintreffen des Mietmaterials beim Vermieter über das ursprünglich vorgesehene Datum & die Uhrzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Mietgerät in den entsprechenden Tagessätzen nachberechnet.
4. Gibt der Mieter das Mietmaterial vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den Vermieter von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft der die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage.

8. Überschreitung der vereinbarten Mietzeit:
1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit (Datum & Uhrzeit). Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietmaterials nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
2. Verzögert sich das Eintreffen des Mietmaterials beim Vermieter über das ursprünglich vorgesehene Datum & die Uhrzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Mietgerät in den entsprechenden Tagessätzen nachberechnet.
3. Sollte der Mieter die Mietgegenstände nach Ende des Mietzeitraumes und dem Ablauf einer Frist von 7 Tagen nicht an den Vermieter aushändigen/zurücksenden, kann der Vermieter von einer Kaufentscheidung der Mietgegenstände ausgehen und sich für einen Verkauf an den Mieter entscheiden. Diese Entscheidung liegt einzig beim Vermieter, der Mieter hat kein Anrecht auf den Verkauf der Mietgegenstände. Im Fall des Verkaufs an den Mieter werden die Mietgegenstände zum Neuwert an den Mieter verkauft. Ungeachtet dessen werden die Tage zwischen Mietende und Zahlung des Kaufpreises zum aktuellen Tages-Mietpreis weiterberechnet.

9. Verschmutzung des Mietmaterials
Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietmaterials, die eine Sonderreinigung des Mietmaterials erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz. Die Reinigungsgebühr beträgt 25 Euro zzgl. MwSt. pro 30 Minuten.

10. Eigentumsschutz
Das Mietmaterial bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

11. Führungsberechtigung der Drohne(n)
Die Drohne darf nur vom Mieter bzw. von der im Mietvertrag angegebenen Person bedient und gesteuert werden. Zum Mietzeitpunkt müssen alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig beachten werden. Der Mieter erklärt gegenüber dem Vermieter, dass ihm alle benötigten Genehmigungen zum Tag der Anmietung vorliegen, hierzu gehört auch der eventuelle benötigte sogenannte Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis). Die Drohne und deren Zubehör ist nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers zu benutzen. Der Mieter beachtet hierbei die Bedienungshinweise und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers.

12. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die seitens des Vermieters eingebrachten Mietsachen während der gesamten Einbringungsdauer weder beschädigt oder gestohlen werden oder verloren gehen. Die Mieter sind verpflichtet die Mietgegenstände schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.

13. Gewährleistung und Schadenersatz
Jeder auftretender Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Der Mieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Mietgegenstand, welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch den Mieter entstanden sind. Die Kaution wird im Falle eines Schadens, egal welcher Art, einbehalten und der zusätzliche Schaden, der über die Kaution hinausgeht, muss vom Mieter beglichen werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung und Rücktransport entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und das Mietgerät selbst zum Preis der Neubeschaffung. Bei Beschädigung kann der Vermieter in einer Werkstatt seiner Wahl die Reparatur durchführen lassen und die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung stellen. Sollte eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich sein, ist ebenfalls der Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Bei Einbehaltung der Mietgegenstände durch Behörden haftet der Mieter für den Mietgegenstand bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.

14. Nutzungsbeschränkung
Die Drohne darf nicht verwendet werden: zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, für Drohnentests oder Sicherheitstrainings, zur Weitervermietung, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

15. Anzeigepflicht bei Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglichem Unfall den Vermieter umgehend zu informieren. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen.
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietmaterials geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Mietmaterials oder von Einzelteilen. Der Mieter hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieter zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden müssen.

16. Haftung
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung, Totalausfall oder sonstiger Problematiken, welche die Übergabe an den Mieter unmöglich machen. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschäden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverluste die beim Einsatz vermieteter Speichermedien entstehen. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

17. Luftfahrtversicherung/Haftpflichtversicherung für das Fluggerät (Drohne)
Der Mietgegenstand (nur Drohne) ist nach den gesetzlichen Vorschriften durch den Vermieter haftpflichtversichert (nur für den tatsächlichen Mietzeitraum) mit einer Selbstbeteiligung des Mieters i.H.v. 500 Euro (fünfhundert Euro) je Schadensfall. Es gelten die Luftfahrt LuH UAV 2018 Haftpflichtversicherungs-Bedingungen der Delvag.
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Schäden aus dem Gebrauch von unbemannten Luft-Fahrtsystemen, nachfolgend kurz „Drohne“ genannt, wenn der Schaden durch einen Unfall beim Betrieb der Drohne verursacht wurde. Versicherungsschutz besteht nur für Mieter, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sofern nichts anderweitig vereinbart ist. Die Versicherung gilt nur für Versicherungsfälle in ganz Europa. Kein Versicherungsschutz besteht beim widerrechtlichen oder vorsätzlichen Einsatz des Fluggeräts (als Waffe, sowie bei militärischen oder polizeilichen Einsätzen des Fluggerätes; für Personen und Sachen, die durch das Fluggerät befördert werden). Weiterhin gilt der Versicherungsschutz nur bei einer Einhaltung der allgemein gesetzlichen Bestimmungen.

18. Gefahrenübergang
1. Bei allen Kunden und Abholung und Rückgabe vor Ort: Der Haftungszeitraum für den Mieter beginnt mit der Abholung der Mietgegenstände vor Ort und endet mit der Abgabe der Mietgegenstände vor Ort.
2. Bei B2C Kunden (Privatkunden) und Übergabe und Rückgabe über ein Versanddienstleister: Der Haftungszeitraum für den Mieter beginnt mit der Auslieferung der Mietgegenstände an den Mieter durch das Versandunternehmen und endet mit der Abgabe der Mietgegenstände beim Versanddienstleister.
3. Bei B2B Kunden (Geschäftskunden) und Übergabe und Rückgabe über ein Versanddienstleister: Der Haftungszeitraum für den Mieter beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an das Versandunternehmen durch den Vermieter (Transportbeginn) und endet mit der Abgabe der Mietgegenstände beim Vermieter.
4. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Verlust oder die Beschädigung der Mietsachen, welche(r) durch einen Mitarbeiter des Vermieters zu vertreten ist.
5. Der Mieter haftet insofern für Verlust, Untergang oder jegliche Beschädigungen der Mietsachen im Haftungszeitraum, auch wenn ihn kein Verschulden daran trifft.

19. Legitimationsprüfung
Auf Grund der besonderen rechtlichen Bedingungen für Drohnen muss der Vermieter sicherstellen, dass die Identität des Mieters eindeutig festgestellt wird. Dafür muss sich der Mieter ausweisen können und/oder es wird ein Identitätsverfahren durch den Versanddienstleister genutzt.

20. Kündigung
Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Mieter jedoch zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
• Ab Auftragsbestätigung = 25 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten,
• bis zu 14 Tage vor dem Mietbeginn = 75 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten,
• Ab 7 Tagen vor dem Mietbeginn = 100 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Vermieter insbesondere dann zu, wenn die vereinbarten Kosten durch den Mieter nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wurden.

21. Widerrufsrecht
Für Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, App, E-Mail, Telefon u.a.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

22. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

23. Gerichtsstand, Nebenabreden, Schriftform, Vertragssprache
1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Vermieter und dem Mieter ergebenden Streitigkeiten wird Berlin vereinbart.
2. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Vermieter im Rahmen des Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen unverbindlichen Service des Vermieters. Im Fall von Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.

24. Persönliche Daten
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten des Mieters von dem Vermieter in der EDV erfasst werden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters im Rahmen des Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters ist gestattet.

25. Daten auf dem ausgeliehenen Gerät
Für die Sicherung der Daten (aufgenommene Bilder und Videos mit der Drohne) ist grundsätzlich der Mieter selbst verantwortlich.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich personenbezogene Daten (eigene und von Dritten) auf den internen und externen Speichermedien des Gerätes bzw. der Geräte vor der Rückgabe zu löschen.
Sollte ein Mieter vergessen haben, personenbezogene Daten zu löschen, so weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter die hinterlassenen Daten einsehen können.

26. Widerspruchsrecht Direktwerbung
Der Mieter kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG, Kennwort: Widerspruch, Haynauer Straße 65-67, DE 12249 Berlin oder per E-Mail an: info@vermietung-drohnen.de.

27.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

ANBIETER:
Drohnen Vermietung ist ein Projekt der:
Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG
Haynauer Straße 65-67
12249 Berlin

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