ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere für
– die Vermietung von Drohnen und Zubehör
– die Durchführung von Drohneneinsätzen mit Pilot
– die Erhebung, Verarbeitung und Bereitstellung von durch Drohneneinsätze gewonnenen Daten
– den Verkauf von Drohnen, Zubehör und sonstiger technischer Hardware.
1.3 Diese AGB gliedern sich in einen Allgemeinen Teil sowie in folgende besondere Teile:
– Teil A: Vermietung von Drohnen und Zubehör an Unternehmer
– Teil B: Vermietung von Drohnen und Zubehör an Verbraucher
– Teil C: Drohnenpilot und Datenverarbeitung für Unternehmer
– Teil D: Verkauf von Drohnen und Zubehör an Verbraucher
– Teil E: Verkauf von Drohnen und Zubehör an Unternehmer
– Teil F: Drohnenpilot und Datenverarbeitung an Verbraucher
1.4 Es gilt jeweils ausschließlich der Teil dieser AGB, der dem konkreten Vertragsgegenstand und der jeweiligen Kundeneigenschaft entspricht. Bei kombinierten Leistungen gelten die jeweiligen Teile nebeneinander.
1.5 Begriffe wie Mieter, Auftraggeber oder Käufer beziehen sich jeweils auf den Vertragstyp des einschlägigen Teils dieser AGB.
1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.7 Individuelle Vereinbarungen, die mindestens in Textform getroffen wurden, gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
2 VERTRAGSPARTNER
2.1 Anbieter im Sinne dieser AGB ist die
Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG
Haynauer Straße 65–67
12249 Berlin
2.2 Der Geschäftsbereich Drohnenvermietung ist ein Service der Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG.
3 TEXTFORM
3.1 Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere die Übermittlung per E-Mail.
4 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
4.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
4.2 Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
5 SALVATORISCHE KLAUSEL
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil A Vermietung von Drohnen und Zubehör an Unternehmer (B2B)
A.1 GELTUNGSBEREICH
A.1.1 Dieser Teil gilt für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Drohnen und Zubehör ohne Stellung eines Piloten.
A.1.2 Dieser Teil gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
A.2 VERTRAGSGEGENSTAND UND VERFÜGBARKEIT
A.2.1 Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung der im Mietvertrag, in der Buchung oder im Angebot bezeichneten Drohne einschließlich des vereinbarten Zubehörs.
A.2.2 Das Mietmaterial wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit vermietet.
A.2.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei technischen Defekten oder bei verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter gleichwertiges Ersatzmaterial zur Verfügung zu stellen.
A.2.4 Ist kein gleichwertiges Ersatzmaterial verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
A.3 ZUSTAND DER MIETSACHE UND MÄNGELANZEIGE
A.3.1 Der Anbieter überprüft das Mietmaterial vor Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand.
A.3.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial bei Übergabe unverzüglich zu prüfen.
A.3.3 Erkennbare Mängel sind dem Anbieter unverzüglich, das heißt unmittelbar nach Erhalt der Mietsache, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Übergabe, in Textform anzuzeigen.
A.3.4 Unterbleibt eine Mängelanzeige, gilt die Mietsache als mangelfrei übernommen.
A.3.5 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
A.4 MIETDAUER UND RÜCKGABE
A.4 Mietdauer, Verlängerung und Rückgabe
A.4.1 Die Mietdauer beginnt mit Übergabe oder Zustellung der Drohne an den Mieter und endet mit vollständiger Rückgabe beim Vermieter.
A.4.2 Die Mietdauer ist individuell vereinbart. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf in jedem Fall der vorherigen Bestätigung durch den Anbieter. Eine automatische Verlängerung des Mietvertrages erfolgt nicht.<br>
A.4.3 Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht fristgerecht, stellt dies keine Verlängerung des Mietvertrages dar. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Zeitraum bis zur tatsächlichen Rückgabe die vereinbarte Vergütung weiter zu zahlen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt. § 545 BGB findet keine Anwendung.
A.4.4 Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig, gereinigt und inklusive sämtlichen Zubehörs zu erfolgen. Nicht entfernte Sperren oder Gerätebindungen gehen zu Lasten des Mieters.
A.4.5 Die Gefahr des Untergangs oder Verlusts trägt der Mieter ab Übernahme bis zur Rückgabe beim Vermieter.
A.4.6 Erfolgt der Versand der Mietgegenstände, geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Mieter über; vom Mieter veranlasste Zustelländerungen, Umleitungen oder Ablageorte erfolgen ausschließlich auf dessen Risiko.
A.5 RÜCKGABEZUSTAND
A.5.1 Die Rückgabe der Mietsache hat vollständig, funktionsfähig, gereinigt und einschließlich sämtlichen Zubehörs zu erfolgen.
A.5.2 Abweichungen vom geschuldeten Rückgabezustand berechtigen den Anbieter zur Nachberechnung von Reinigungs-, Instandsetzungs- oder Wiederbeschaffungskosten.
A.6 GERÄTESPERREN UND ACCOUNTBINDUNGEN
A.6.1 Wird die Mietsache mit aktiven Gerätesperren, Benutzerkonten, Cloud-Bindungen oder sonstigen Zugriffsbeschränkungen zurückgegeben, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Entsperrungs- und Wiederherstellungskosten.
A.6.2 Der Anbieter ist berechtigt, hierfür eine angemessene Aufwandspauschale zu verlangen, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Aufwand nachweist.
A.7 MIETPREIS UND ZAHLUNG
A.7.1 Es gelten die im Angebot oder in der Preisliste ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
A.7.2 Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind Mietpreis, Zusatzentgelte und eine vereinbarte Kaution vor Mietbeginn vollständig fällig.
A.7.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
A.8 KAUTION
A.8.1 Der Anbieter ist berechtigt, eine Kaution zur Absicherung sämtlicher Ansprüche zu verlangen.
A.8.2 Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Angebot oder Mietvertrag.
A.8.3 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände abzüglich berechtigter Forderungen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zurückerstattet.
A.9 GEFAHRÜBERGANG
A.9.1 Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Mietsache geht mit Übergabe an den Mieter, bei Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen, auf den Mieter über.
A.9.2 Sie endet erst mit ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe beim Anbieter.
A.10 NUTZUNGS- UND OBHUTSPFLICHTEN
A.10.1 Die Nutzung der Drohne ist ausschließlich den im Vertrag benannten Personen gestattet.
A.10.2 Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
A.10.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
A.10.4 Eine gesetzeswidrige Nutzung, insbesondere unter Missachtung geltender luftrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sicherheitsrechtlicher Vorschriften oder ohne erforderlichen Versicherungsschutz, ist untersagt.
A.11 RECHTLICHE PFLICHTEN UND NACHWEISE
A.11.1 Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller luftrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
A.11.2 Der Anbieter ist berechtigt, vor Übergabe entsprechende Nachweise zu verlangen und die Übergabe bei fehlender Vorlage zu verweigern.
A.12 HALTER- UND BETREIBERROLLE
A.12.1 Der Anbieter bleibt Halter der Drohne im Sinne des Luftverkehrsrechts.
A.12.2 Betreiber bleibt der Anbieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
A.12.3 Die angebrachte elektronische Kennzeichnung darf nicht entfernt oder verändert werden.
A.13 VERSICHERUNG
A.13.1 Für die Drohne besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
A.13.2 Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich bei vertragsgemäßer Nutzung.
A.13.3 Bei Pflichtverletzungen haftet der Mieter für Schäden in voller Höhe.
A.14 SCHÄDEN UND MELDEPFLICHTEN
A.14.1 Schäden, Verluste oder Diebstahl des Mietgegenstands sind dem Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen. Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und den Anbieter bei der Schadensaufklärung zu unterstützen.
A.14.2 Der Mieter haftet für Schäden oder Verlust der Mietsache zum Wiederbeschaffungswert, soweit gesetzlich zulässig.
A.15 PRÜFUNGSRECHT NACH RÜCKGABE
A.15.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Mietsache nach Rückgabe innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
A.15.2 Festgestellte Mängel oder Fehlteile werden dem Mieter unverzüglich mitgeteilt.
A.16 HAFTUNG DES ANBIETERS
A.16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
A.16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
A.17 KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG
A.17.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Mietvertrag vor Mietbeginn in Textform zu stornieren, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
A.17.2 Im Falle einer Stornierung fallen folgende pauschale Entschädigungen auf Basis der vereinbarten Mietvergütung an:
bis 21 Kalendertage vor Mietbeginn: 20 %
bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: 40 %
bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 70 %
weniger als 7 bis 3 Kalendertage vor Mietbeginn: 90 %
weniger als 3 Kalendertage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 %.
A.17.3 Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
A.17.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
A.17.5 Bereits entstandene Fremd- oder Vorbereitungskosten sind unabhängig von der Stornierung zu erstatten.
A.18 DATENSCHUTZ BEI NUTZUNG
A.18.1 Der Mieter ist für die datenschutzkonforme Nutzung der Drohne verantwortlich.
A.18.2 Datenträger sind vor Rückgabe zu sichern und zu löschen.
Teil B Vermietung von Drohnen und Zubehör an Verbraucher (B2C)
B.1 GELTUNGSBEREICH UND ANBIETER
B.1.1 Dieser Teil gilt für alle Verträge zwischen der
Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG,
Haynauer Straße 65–67, 12249 Berlin (nachfolgend „Vermieter“),
und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Mieter“).
B.1.2 Er gilt für alle Mietverträge über Drohnen und Zubehör sowie hiermit zusammenhängende Nebenleistungen, die über die Webseite des Vermieters oder auf sonstigem Wege abgeschlossen werden.
B.1.3 Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
B.2 VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSSCHLUSS, VERFÜGBARKEIT
B.2.1 Vertragsgegenstand ist die befristete Überlassung einer im Vertrag konkret bezeichneten Drohne einschließlich Zubehör an den Mieter.
B.2.2 Die Präsentation der Mietgegenstände und Leistungen im Buchungsprozess stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit Übermittlung der Bestellbestätigung in Textform durch den Vermieter zustande.
B.2.3 Die Vermietung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Kann keine gleichwertige Ersatzdrohne oder kein gleichwertiges Zubehör bereitgestellt werden, ist der Vermieter zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
B.3 Registrierung, Altersverifikation und Buchung
B.3.1 Für die Buchung ist eine Registrierung als Kunde mit korrekten und vollständigen Angaben erforderlich.
B.3.2 Die Nutzung des Portals und der Abschluss eines Mietvertrags ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet.
B.3.3 Der Vermieter behält sich die Überprüfung der Identität, des Mindestalters sowie Bonitätsprüfungen durch geeignete Maßnahmen vor.
B.4 MIETDAUER, VERLÄNGERUNG UND RÜCKGABE
B.4.1 Die Mietdauer beginnt mit Übergabe oder Zustellung der Drohne an den Mieter und endet mit vollständiger Rückgabe beim Vermieter.
B.4.2 Die Laufzeit ist individuell vereinbart. Eine Verlängerung bedarf der Bestätigung durch den Vermieter. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
B.4.3 Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe, verlängert sich der Mietvertrag jeweils um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, höchstens bis zur tatsächlichen Rückgabe. § 545 BGB findet keine Anwendung.
B.4.4 Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig, gereinigt und inklusive sämtlichen Zubehörs zu erfolgen. Nicht entfernte Sperren oder Gerätebindungen gehen zu Lasten des Mieters.
B.4.5 Die Gefahr des Untergangs oder Verlusts trägt der Mieter ab Übernahme bis zur Rückgabe beim Vermieter.
B.4.6 Erfolgt der Versand der Mietgegenstände, geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Mieter über; vom Mieter veranlasste Zustelländerungen, Umleitungen oder Ablageorte erfolgen ausschließlich auf dessen Risiko.
B.5 PREISE, KAUTION, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
B.5.1 Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
B.5.2 Der Mietpreis sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen und eine Kaution sind spätestens vor Übergabe oder Versand der Mietgegenstände vollständig zu zahlen.
B.5.3 Unterbleibt die vollständige Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
B.5.4 Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Buchungsprozess oder der Vertragsbestätigung.
B.5.5 Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu verwahren.
B.5.6 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach vollständiger, ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters.
B.6 WIDERRUFSRECHT
B.6.1 Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere Fristen, Rechtsfolgen und das Widerrufsformular, werden dem Mieter im Buchungsprozess durch eine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
B.6.2 Im Falle des Widerrufs werden alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, zurückerstattet. Ein Wertersatz kann verlangt werden, wenn ein Wertverlust auf einen nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
B.6.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Mieter ausdrücklich zustimmt, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt.
B.6.4 Die Kosten der Rücksendung trägt der Mieter, sofern kein Retourenlabel bereitgestellt wird.
B.7 STORNIERUNG UND RÜCKTRITT
B.7.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Mietbeginn möglich.
B.7.2 Danach gelten folgende Stornogebühren vom vereinbarten Mietpreis:
– bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 Prozent
– bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 Prozent
– weniger als 3 Tage oder Nichtabholung: 100 Prozent
B.7.3 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
B.8 PFLICHTEN DES MIETERS UND NUTZUNG
B.8.1 Die Mietgegenstände sind pfleglich, verantwortungsvoll und ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu nutzen. Der Mieter ist insbesondere für die Einhaltung aller luftrechtlichen, datenschutzrechtlichen sowie sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich..
B.8.2 Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Eingriffe in Hardware oder Software sind untersagt.
B.9 VERSICHERUNG UND HAFTUNG DES MIETERS
B.9.1 Für die Drohne besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
B.9.2 Der Versicherungsschutz gilt nur bei vertragsgemäßer Nutzung.
B.9.3 Schäden, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen.. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
B.10 HAFTUNG DES VERMIETERS
B.10.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
B.10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
B.11 DATENSCHUTZ
B.11.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.
B.11.2 Bei Nutzung von Kamera- oder Videofunktionen ist der Mieter für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
B.12 ABTRETUNG UND WEITERGABE
B.12.1 Eine Weitergabe, Untervermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
B.13 ONLINE-STREITBEILEGUNG UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
B.13.1 Verbraucher können die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr
B.13.2 Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
TEIL C Drohnenpilot und Datenverarbeitung für Unternehmer (B2B)
C.1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
C.1.1 Dieser Teil gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
C.1.2 Dieser Teil gilt für sämtliche Verträge über Drohnenleistungen, insbesondere Drohneneinsätze mit Pilot, Bild und Videoaufnahmen, Vermessung, Inspektionen, Thermographie, Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenbereitstellung.
C.1.3 Für reine Mietverträge ohne Pilot gelten ausschließlich die Regelungen aus Teil A dieser AGB.
C.1.4 Für Kaufverträge über Drohnen oder Zubehör gelten ausschließlich die Regelungen aus Teil C dieser AGB.
C.2 VERTRAGSSCHLUSS UND ANGEBOTSGÜLTIGKEIT
C.2.1 Angebote des Anbieters sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
C.2.2 Sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt die Angebotsgültigkeit vierzehn Kalendertage ab Angebotsdatum.
C.2.3 Der Auftraggeber gibt durch seine Beauftragung ein verbindliches Vertragsangebot auf Grundlage des Angebots des Anbieters ab.
C.2.4 Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder in Textform erteilten Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
C.3 LEISTUNGSUMFANG UND LEISTUNGSERBRINGUNG
C.3.1 Art, Umfang, Inhalt und zeitlicher Ablauf der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
C.3.2 Angaben zu Reichweiten, Genauigkeiten, Datenqualitäten, Auflösungen, Messwerten oder Ergebnissen beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
C.3.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
C.3.4 Die durch Drohnenflüge erstellten Daten, Auswertungen und Visualisierungen, insbesondere Punktwolken, Orthofotos, Höhenmodelle und dreidimensionale Modelle, dienen ausschließlich technischen, planerischen, dokumentarischen oder analytischen Zwecken. Eine Veröffentlichung, werbliche Nutzung oder mediale Verwertung dieser Ergebnisse ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
C.3.5 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
C.3.6 Sachlich gebotene und zumutbare Änderungen der Leistung bleiben vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
C.4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
C.4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Pläne, Koordinaten, Ansprechpartner, Zugänge, Genehmigungen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
C.4.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen und Daten.
C.4.3 Verzögerungen, Mehrkosten oder Mehraufwände, die auf eine fehlende, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten und werden gesondert vergütet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
C.5 GENEHMIGUNGEN UND RECHTE DRITTER
C.5.1 Die Beantragung luftrechtlicher Genehmigungen erfolgt durch den Anbieter nur, sofern dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
C.5.2 Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
C.5.3 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Dauer, Zeitpunkt oder Erfolg behördlicher Genehmigungsverfahren.
C.5.4 Die Einholung privater Genehmigungen, insbesondere von Grundstückseigentümern, Betreibern oder sonstigen Rechteinhabern, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
C.5.5 Verletzt der Auftraggeber schuldhaft Pflichten im Zusammenhang mit Genehmigungen oder Rechten Dritter und wird der Anbieter deswegen in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Anbieter von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
C.6 DURCHFUEHRUNG VON FLÜGEN TERMINE UND HOEHERE GEWALT
C.6.1 Die Entscheidung über die Durchführung eines Fluges trifft ausschließlich der Pilot des Anbieters unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheits-, Rechts- und Witterungsvorgaben.
C.6.2 Kann eine Leistung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, kurzfristiger Luftraumsperrungen oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, werden sich die Parteien über einen Ersatztermin verständigen, sofern dies zumutbar ist und im Angebot nichts anderes geregelt wurde.
C.6.3 Bei einmaligen oder strikt terminabhängigen Ereignissen besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Verschiebung oder Nachholung der Leistung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
C.6.4 Ereignisse höherer Gewalt verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
C.6.5 Wird die Leistung endgültig unmöglich und liegt kein Verschulden einer Partei vor, trägt jede Partei ihre bis dahin angefallenen eigenen Kosten, sofern im Angebot nichts anderes geregelt wurde.
C.6.6 Witterungsbedingte Einschränkungen, insbesondere durch Wind, Regen, Nebel, schlechte Sicht, Vereisung, Thermik oder vergleichbare Umstände, stellen keinen Mangel der Leistung dar, sofern der Anbieter oder der eingesetzte Pilot aus Sicherheits- oder Rechtsgründen ganz oder teilweise von der Durchführung eines Fluges absieht.
C.6.7 Soweit Leistungen pauschal vergütet werden, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann bestehen, wenn einzelne oder sämtliche Flugleistungen aufgrund witterungsbedingter, behördlicher oder sicherheitsrelevanter Umstände nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden können, sofern diese Umstände nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Die pauschale Vergütung umfasst insbesondere die Einsatzplanung, Genehmigungsprüfung, organisatorische Vorbereitung, Anreise, Vorhaltung von Personal und Technik sowie die Einsatzbereitschaft zum vereinbarten Termin.
C.6.8 Bei einmaligen oder terminfixierten Einsätzen trägt der Auftraggeber das Risiko der witterungsbedingten Nichtdurchführbarkeit, soweit keine abweichende Regelung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung getroffen wurde.
C.6.9 Kommt es während der Durchführung eines Auftrags zu einem technischen Defekt, Unfall oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignis an der eingesetzten Drohne oder sonstiger eingesetzter Technik, das eine Fortsetzung der Leistung ganz oder teilweise unmöglich macht oder aus Sicherheitsgründen nicht zulässt, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung unverzüglich zu unterbrechen oder abzubrechen.
C.6.10 Soweit der Abbruch nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist, gelten die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen als vertragsgemäß erbracht und sind entsprechend zu vergüten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für Leistungsteile, die aufgrund des Abbruchs nicht erbracht wurden und keine verwertbaren Ergebnisse geliefert haben oder den vereinbarten Leistungszweck nicht erfüllen, entfällt der Vergütungsanspruch.
C.6.11 Ein Anspruch auf kostenlose Wiederholung, Ersatzleistung oder Schadensersatz besteht in den Fällen der Ziffern C.6.9 und C.6.10 nicht.
C.6.12 Beruht der technische Defekt, Unfall oder Abbruch auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder auf unzutreffenden, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Informationen, haftet der Auftraggeber für hieraus entstehende Schäden und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
C.6.13 Die Parteien können einvernehmlich einen Ersatztermin oder eine ergänzende Leistung vereinbaren. Diese ist gesondert zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wird.
C.7 VERGÜTUNG UND ENTSTEHUNG DES VERGÜTUNGSANSPRUCHS
C.7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
C.7.2 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch mit Erbringung der jeweiligen Leistung.
C.7.3 Teilleistungen gelten als selbstständig vergütungsfähig, sofern sie sachlich abgrenzbar sind oder im Angebot ausgewiesen wurden.
C.7.4 Zusatzleistungen oder Mehraufwand, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind und vom Auftraggeber veranlasst wurden oder auf dessen Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, werden gesondert vergütet.
C.8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VORSCHÜSSE
C.8.1 Zahlungsziele, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
C.8.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
C.8.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Absicherung seines Aufwands angemessene Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen.
C.8.4 Die Leistungserbringung kann vom vollständigen Eingang vereinbarter Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.
C.8.5 Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter oder streitiger Mängel besteht nicht, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
C.8.6 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
C.9 STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
C.9.1 Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Stornierungsbedingungen.
C.9.2 Sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, schuldet der Auftraggeber im Falle der Kündigung folgende pauschale Entschädigung bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
bis einundzwanzig Kalendertage vor Leistungsbeginn zwanzig Prozent
bis vierzehn Kalendertage vor Leistungsbeginn vierzig Prozent
bis sieben Kalendertage vor Leistungsbeginn siebzig Prozent
weniger als sieben bis einschließlich drei Kalendertage vor Leistungsbeginn neunzig Prozent
weniger als drei Kalendertage vor Leistungsbeginn oder am Tag der Leistung einhundert Prozent
C.9.3 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
C.9.4 Nachgewiesene Fremd, Reise und Übernachtungskosten sind zusätzlich zu erstatten, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
C.10 RÜCKTRITT DURCH DEN ANBIETER
C.10.1 Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann und dies nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
C.10.2 Liegt der Rücktritt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
C.11 ABNAHME
C.11.1 Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe oder Fertigstellungsanzeige in Textform beanstandet.
C.11.2 § 640 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
C.12 PRÄSENTATIONEN UND VORLEISTUNGEN OHNE AUFTRAG
C.12.1 Werden im Rahmen von Akquise, Präsentationen oder Angebotsphasen Leistungen erbracht, ohne dass es zu einem Vertragsschluss kommt, verbleiben sämtliche Rechte an diesen Leistungen beim Anbieter.
C.12.2 Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Leistungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.
C.13 URHEBER UND NUTZUNGSRECHTE
C.13.1 Sämtliche Urheber und Leistungsschutzrechte an den erstellten Leistungen verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
C.13.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
C.13.3 Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit dies dem Vertragszweck entspricht oder im Angebot vorgesehen ist.
C.13.4 Für die rechtmäßige Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der gelieferten Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
C.13.5 Eine Nutzung der Leistungen zu eigenen Präsentations, Referenz oder Werbezwecken durch den Anbieter ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung oder Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
C.14 GEWÄHRLEISTUNG
C.14.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Leistungserbringung oder Datenübergabe, in Textform anzuzeigen.
C.14.2 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
C.14.3 Eine Gewähr für vom Auftraggeber bereitgestellte oder weiterverarbeitete Daten ist ausgeschlossen.
C.15 HAFTUNG
C.15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
C.15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
C.15.3 In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach, soweit gesetzlich zulässig, auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Vertrags begrenzt.
C.15.4 Eine Haftung fuer mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vertragsstrafen Dritter oder sonstige Vermögensschaeden, die nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
C.15.5 Soweit der Anbieter Leistungen auf Grundlage von vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten Informationen, Daten oder Vorgaben erbringt, übernimmt der Anbieter keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Fehler. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.
C.15.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend fuer die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
C.15.7 Eine weitergehende Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
C.16 DATENSCHUTZ DATENVERARBEITUNG UND SERVERSTANDORTE
C.16.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verarbeitet.
C.16.2 Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz Grundverordnung.
C.16.3 Der Anbieter kann zur Leistungserbringung IT und Cloud Dienste einsetzen. Eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
C.16.4 Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz Grundverordnung.
C.17 DATENARCHIVIERUNG
C.17.1 Projektdaten werden für einen Zeitraum von einem Monat nach Rechnungsstellung gespeichert, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
C.17.2 Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten zu löschen.
C.18 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
C.18.1 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
C.18.2 Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
C.19 DATENVERARBEITUNG UND LEISTUNGSABGRENZUNG
C.19.1 Der Anbieter schuldet ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichneten Daten und Auswertungen.
C.19.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Anbieter keine bestimmte Softwarekompatibilität, kein bestimmtes Datenmodell und keine bestimmte Weiterverarbeitbarkeit.
C.19.3 Rohdaten, Zwischenstände, Projektdateien und Metadaten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
C.20 DATENFORMATE ÜBERGABE UND VERSIONEN
C.20.1 Die vereinbarten Ausgabeformate ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
C.20.2 Sofern keine Formate festgelegt sind, ist der Anbieter berechtigt, ein branchenübliches Format zu liefern.
C.20.3 Die Lieferung erfolgt digital, insbesondere per Downloadlink oder Datenträger, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
C.20.4 Der Auftraggeber ist für ausreichende technische Voraussetzungen verantwortlich.
C.21 ABNAHME UND RÜGEMANAGEMENT FÜR DATENLIEFERUNGEN
C.21.1 Datenlieferungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Bereitstellung konkrete Mängel in Textform rügt.
C.21.2 Die Mängelrüge muss nachvollziehbar beschreiben, welche Lieferung betroffen ist und welche Abweichung vorliegt.
C.21.3 Berechtigte Mängel werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben, sofern dies wirtschaftlich und technisch zumutbar ist.
C.22 NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN UND ZUSAUFWAND
C.22.1 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs sind nur gegen gesonderte Vergütung zu erbringen.
C.22.2 Eine erneute Bereitstellung von Daten nach Ablauf der Archivierungsfrist kann als Zusatzleistung berechnet werden.
C.22.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftraggeber.
C.23 DIGITALE BEREITSTELLUNG
C.23.1 Die dem Kunden zu erbringenden Daten werden nach Abschluss der Arbeiten in dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Format bereitgestellt, zum Beispiel PDF, JPG, CSV.
C.23.2 Die Bereitstellung erfolgt über den vereinbarten Übermittlungsweg, zum Beispiel Download Link oder E-Mail Anhang.
C.23.3 Die Abrufmöglichkeit besteht für vierzehn Kalendertage ab Mitteilung der Verfügbarkeit.
C.23.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb dieser Frist herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.
C.24 NUTZUNGSRECHTE
C.24.1 An den bereitgestellten digitalen Inhalten werden dem Kunden einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.
C.24.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
C.24.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Verkauf, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung außerhalb des Vertragszwecks, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
C.25 HAFTUNG NACH ÜBERGABE
C.25.1 Nach Bereitstellung und ordnungsgemäßem Download übernimmt der Anbieter keine Haftung für Verlust, Löschung oder Veränderungen der Daten auf Systemen des Kunden oder Dritter.
C.25.2 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
C.25.3 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
C.26 KOMPATIBILITÄT
C.26.1 Für die Kompatibilität der bereitgestellten Daten mit IT Systemen, Softwareumgebungen oder Workflows des Kunden wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
C.27 DATENSCHUTZ
C.27.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
TEIL D Verkauf von Drohnen und Zubehör an Verbraucher (B2C)
D.1 GELTUNGSBEREICH
D.1.1 Dieser Teil gilt ausschließlich für Verträge über den Verkauf von Drohnen, Zubehör, Ersatzteilen, Akkus, Kameratechnik, Steuerungen sowie sonstiger Hardware an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
D.1.2 Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind von diesem Teil ausgeschlossen. Für Verträge mit Unternehmern gilt ausschließlich Teil D dieser AGB.
D.1.3 Für Dienstleistungen, Mietverträge oder Drohneneinsätze mit oder ohne Pilot gelten ausschließlich die jeweils einschlägigen Teile dieser AGB.
D.2 VERTRAGSSCHLUSS
D.2.1 Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
D.2.2 Durch Absenden der Bestellung gibt der Verbraucher ein verbindliches Vertragsangebot ab.
D.2.3 Der Vertrag kommt zustande durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Anbieter in Textform oder durch Versand der Ware.
D.2.4 Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Ware oder fehlgeschlagener Zahlungsabwicklung.
D.3 PREISE UND ZAHLUNG
D.3.1 Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
D.3.2 Zusätzlich anfallende Versandkosten werden dem Verbraucher vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich mitgeteilt.
D.3.3 Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
D.3.4 Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
D.3.5 Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Verbraucher nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
D.4 LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
D.4.1 Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen innerhalb der bei Vertragsschluss angegebenen Lieferzeit.
D.4.2 Kann die Lieferfrist aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Verbraucher hierüber unverzüglich informiert und es wird ein neuer Liefertermin mitgeteilt.
D.4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Verbraucher zumutbar sind.
D.4.4 Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Lieferverzug bleiben uneingeschränkt bestehen.
D.5 GEFAHRÜBERGANG
D.5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.
D.5.2 Veranlasst der Verbraucher nach Versand der Ware ohne vorherige Zustimmung des Vermieters eine Änderung der Zustellung, insbesondere eine Umleitung, Ablage, die Vereinbarung eines Ablageortes oder eine Zustellung an eine Packstation oder alternative Adresse, trägt der Verbraucher das Risiko für hierdurch verursachte Verzögerungen, Mehrkosten sowie für den Verlust oder die Beschädigung der Ware, soweit diese ursächlich auf die vom Verbraucher veranlasste Zustelländerung zurückzuführen sind.
D.6 EIGENTUMSVORBEHALT
D.6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
D.7 GEWÄHRLEISTUNG
D.7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
D.7.2 Offensichtliche Transportschäden sollen dem Anbieter möglichst zeitnah gemeldet werden. Eine unterlassene Meldung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
D.8 WIDERRUFSRECHT
D.8.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
D.8.2 Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
D.8.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, insbesondere bei versiegelten Waren, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und die Ware aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist.
D.9 HAFTUNG
D.9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
D.9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
D.9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
D.10 NUTZUNG UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG
D.10.1 Der Verbraucher ist selbst dafür verantwortlich, die erworbenen Drohnen und Geräte entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu betreiben.
D.10.2 Der Anbieter schuldet keine Beratung zu luftrechtlichen Genehmigungen, Versicherungen, Registrierungen oder Schulungsnachweisen.
D.10.3 Gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.
D.11 DATENSCHUTZ
D.11.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
D.11.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
D.12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
D.12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
D.12.2 Die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand gelten uneingeschränkt.
D.12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Teils ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil E Verkauf von Drohnen und Zubehör an Unternehmer (B2B)
E.1 GELTUNGSBEREICH
E.1.1 Dieser Teil gilt ausschließlich für Verträge über den Verkauf von Drohnen, Zubehör, Ersatzteilen und sonstiger Hardware an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
E.1.2 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von diesem Teil ausdrücklich ausgeschlossen.
E.1.3 Für den Verkauf an Verbraucher gilt ausschließlich der hierfür vorgesehene Teil dieser AGB.
E.2 VERTRAGSGEGENSTAND
E.2.1 Vertragsgegenstand ist der Verkauf der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung bezeichneten Ware.
E.2.2 Beschaffenheitsangaben, technische Daten, Leistungswerte oder Kompatibilitätsangaben stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet sind.
E.2.3 Änderungen in Ausführung oder Modell bleiben vorbehalten, soweit diese technisch gleichwertig und dem Auftraggeber zumutbar sind.
E.3 VERTRAGSSCHLUSS
E.3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
E.3.2 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit Auslieferung der Ware zustande.
E.3.3 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung und diese AGB.
E.4 PREISE UND ZAHLUNG
E.4.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
E.4.2 Versand, Verpackung, Transportversicherung sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
E.4.3 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis mit Rechnungsstellung fällig.
E.4.4 Der Anbieter ist berechtigt, Vorauszahlung oder Zahlung vor Lieferung zu verlangen und die Lieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
E.4.5 Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
E.5 LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG
E.5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
E.5.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
E.5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
E.5.4 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände verlängern Lieferfristen angemessen.
E.6 UNTERSUCHUNGS UND RÜGEPFLICHT
E.6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen.
E.6.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen.
E.6.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
E.6.4 Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.
E.7 GEWÄHRLEISTUNG
E.7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
E.7.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage, nicht autorisierte Änderungen, Softwareänderungen, fehlende Updates oder den Einsatz außerhalb der vorgesehenen Spezifikation.
E.7.3 Im Gewährleistungsfall ist der Anbieter nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
E.7.4 Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, soweit gesetzlich zulässig.
E.7.5 Herstellergarantien bleiben unberührt und bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller. Der Anbieter übernimmt keine eigenständige Garantie, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
E.7.6 Ein Anspruch auf Austausch der Ware besteht nicht. Die Art der Nacherfüllung bestimmt der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
E.7.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
E.8 HAFTUNG
E.8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
E.8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
E.8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
E.8.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Nettoauftragswert begrenzt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
E.9 EIGENTUMSVORBEHALT
E.9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
E.9.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
E.9.3 Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Anbieter ab.
E.9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Anbieter unverzüglich zu informieren.
E.10 WIDERRUFSRECHT
E.10.1 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.
E.11 FREIWILLIGE RÜCKNAHME UND UMTAUSCH
E.11.1 Ein freiwilliges Umtausch oder Rückgaberecht besteht nicht.
E.11.2 Rücknahmen aus Kulanz erfolgen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters in Textform.
E.11.3 Unfreie oder unangekündigte Rücksendungen werden nicht angenommen und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesendet.
E.11.4 Bei genehmigten Rücknahmen ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr sowie eine Wertminderung zu berechnen, sofern die Ware nicht im ursprünglichen Zustand ist.
E.12 NUTZUNG UND RECHTLICHE VERANTWORTUNG
E.12.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung der erworbenen Drohnen und Geräte.
E.12.2 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Genehmigungen, Registrierungen, Versicherungen oder Schulungsnachweise des Auftraggebers.
E.12.3 Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Ware durch den Auftraggeber resultieren, soweit gesetzlich zulässig.
E.13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN FÜR TEIL D
E.13.1 Ergänzend gelten der Allgemeine Teil dieser AGB sowie die übrigen einschlägigen Teile.
E.13.2 Im Falle von Widersprüchen geht Teil E den übrigen Regelungen für den Verkauf vor.
Teil F Drohnenpilot und Datenverarbeitung (B2C)
F.1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
F.1.1 Dieser Teil gilt für sämtliche Verträge über Drohnenleistungen mit Pilot zwischen der Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
F.1.2 Erfasst sind insbesondere Drohneneinsätze mit Pilot, Luftbild- und Videoaufnahmen, einfache Dokumentationen sowie die Bereitstellung der hierbei erstellten Daten.
F.1.3 Für reine Mietverträge ohne Pilot gelten ausschließlich die Regelungen aus Teil B dieser AGB.
F.1.4 Für Kaufverträge über Drohnen oder Zubehör gelten ausschließlich die hierfür vorgesehenen besonderen Teile dieser AGB.
F.2 VERTRAGSSCHLUSS UND ANGEBOTSGÜLTIGKEIT
F.2.1 Angebote des Anbieters sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
F.2.2 Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder in Textform erteilten Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
F.3 LEISTUNGSUMFANG UND LEISTUNGSERBRINGUNG
F.3.1 Art, Umfang, Inhalt und zeitlicher Ablauf der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
F.3.2 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
F.3.3 Angaben zu Auflösung, Bildqualität, Perspektiven, Datenumfang oder Ergebnissen stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
F.3.4 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
F.4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
F.4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
F.4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
F.5 GENEHMIGUNGEN UND RECHTE DRITTER
F.5.1 Die Einholung privater Genehmigungen, insbesondere von Grundstückseigentümern oder sonstigen Berechtigten, obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
F.5.2 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Dauer, Erfolg oder Ablehnung behördlicher Genehmigungen.
F.6 DURCHFÜHRUNG VON FLÜGEN TERMINE UND HÖHERE GEWALT
F.6.1 Die Entscheidung über die Durchführung eines Fluges trifft ausschließlich der Pilot des Anbieters unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheits-, Rechts- und Witterungsvorgaben.
F.6.2 Kann eine Leistung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, kurzfristiger Luftraumsperrungen oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin, sofern dies zumutbar ist.
F.6.3 Bei einmaligen oder terminfixierten Einsätzen besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachholung.
F.6.4 Witterungsbedingte Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, sofern aus Sicherheits- oder Rechtsgründen von der Durchführung ganz oder teilweise abgesehen wird.
F.7 TECHNISCHE STÖRUNGEN UND ABBRUCH
F.7.1 Kommt es während der Durchführung zu technischen Defekten, Unfällen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zu unterbrechen oder abzubrechen.
F.7.2 Soweit der Abbruch nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruht, gelten bis dahin erbrachte Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
F.7.3 Für nicht erbrachte Leistungsteile entfällt der Vergütungsanspruch, sofern diese keine verwertbaren Ergebnisse geliefert haben.
F.8 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
F.8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
F.8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Leistungserbringung fällig.
F.9 DATENBEREITSTELLUNG UND ARCHIVIERUNG
F.9.1 Die Bereitstellung der vereinbarten Daten erfolgt digital, insbesondere per Downloadlink.
F.9.2 Eine Archivierung von Bild-, Video- oder sonstigem Datenmaterial erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
F.9.3 Rohdaten, Projektdateien oder Zwischenstände sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
F.9.4 Die Abrufmöglichkeit der Daten besteht für vierzehn Kalendertage ab Mitteilung der Verfügbarkeit.
F.10 NUTZUNGSRECHTE
F.10.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Daten für private Zwecke.
F.10.2 Eine kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
F.11 HAFTUNG
F.11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
F.11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
F.12 DATENSCHUTZ
F.12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.
F.12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bei der Nutzung der bereitgestellten Daten verantwortlich.
F.13 SALVATORISCHE KLAUSEL
F.13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Teils unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.