Versicherungsdaten zur Luftfahrt-Haftpflichtversicherug

Versichert bei:

GVO Versicherung

Versicherungsnehmer:

Drohnen Vermietung*

Luftfahrtversicherung Nr.:

auf Anfrage

Versicherte:

Als versichert gelten alle Steuerer, welche die Drohne im Auftrag
oder mit Zustimmung des Versicherungsnehmers (Vermieter) fliegen.

Versicherungssumme:

3 Mio. EUR mit einem Selbstbehalt

Geltungsbereich:

Europa

Selbstbeteiligung:

Pro Schadensfall in der Regel 500,00 €.
Es sei denn, es wurde bei der Anmietung eine “Haftpflichtversicherung-Reduzierung” dazu gebucht.
Dann gilt die separat gebuchte Selbstbeteiligung.

Schäden:

Die Haftpflicht deckt Schäden, die du oder eine mitversicherte Person beim Gebrauch der Drohne einem Dritten zufügen.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Drohne und dem Zubehör sowie für den Verlust der Drohne.

Versicherungsinformationen zur Luftfahrt-Haftpflichtversicherug

Diese Informationen geben einen Überblick über den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz bei der Nutzung unserer Drohnen – sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer.

1. Versicherungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch unserer Drohnen. Der Schutz gilt für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, sofern Dritte berechtigte Ansprüche stellen. Der Versicherer prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzleistungen.

2. Mitversicherte Personen

Versichert sind:

  • du als Mieter bzw. Halter der Drohne
  • sowie alle Personen, die mit deinem Wissen und Einverständnis die Drohne bedienen (z. B. deine Freundin oder Freunde), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bedienung erfüllt sind.

Bei gewerblicher Nutzung sind zusätzlich auch berechtigte Betriebsangehörige des Mieters versichert, soweit sie Tätigkeiten an der Drohne vornehmen oder diese bedienen dürfen. Nicht mitversichert sind allerdings ausführende Luftfrachtführer und deren eigenes Personal.

3. Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt europaweit. Einsätze in Norwegen sind also mitversichert. Kein Schutz besteht für Einsätze in den USA, Kanada oder deren Territorien.

4. Ausschlüsse

Nicht versichert sind u. a.:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Einsätze ohne erforderliche Genehmigungen oder mit unzureichender Befähigung
  • Schäden durch Kernenergie, Laserstrahlen oder elektromagnetische Einflüsse
  • Schäden im Zusammenhang mit Krieg, Terror, Umweltschäden oder Asbest
  • Ansprüche zwischen mitversicherten Personen oder engen Familienangehörigen
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im gewerblichen Bereich
  • Schäden durch Datenverlust, Diskriminierung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten

5. Anforderungen bei gewerblichem Einsatz

Bei gewerblicher Nutzung müssen die geltenden luftrechtlichen Vorschriften strikt eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere:

  • gültige Fernpiloten-Zeugnisse (z. B. A2 oder spezifische Betriebsgenehmigung)
  • Nachweis der Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
  • ggf. Betriebshandbuch und Risikobewertung gemäß EU-Drohnenverordnung

Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

6. Schadenmeldung

Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Bitte informiere uns direkt, wenn es zu einem Vorfall kommt. Wir unterstützen dich bei der Abwicklung.

Du benötigst einen anderen Geltungsbereich?

Für Drohnenflüge außerhalb von Europa ist eine gesonderte Versicherung erforderlich. Hier geht es direkt zu unserem Partner für Kurzzeit-Versicherungen, bei dem du dir mehr Informationen darüber einholen kannst.

Erläuterung:

* Die Drohnen Vermietung ist ein Service der Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG.