


Drohnenführerscheine – was du brauchst, um bei uns eine Drohne zu mieten
Du möchtest eine Drohne mieten und gleich abheben? Dann solltest du wissen, welche Drohnenführerscheine du brauchst – denn seit der EU-Drohnenverordnung gelten klare Regeln für den Drohnenflug.
Welcher Drohnenführerschein ist erforderlich?
Ob du einen Drohnenführerschein benötigst, hängt vom Gewicht der Drohne und dem geplanten Einsatzzweck ab. Bei uns kannst du verschiedenste Modelle mieten – von leichten DJI Mini-Drohnen bis hin zu professionellen Drohnen wie der DJI Mavic 3 oder Matrice 300 RTK.
Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du Folgendes beachten:
Der kleine Drohnenführerschein (A1/A3)
- Notwendig für viele Hobbyflüge und den Betrieb leichter Drohnen.
- Online-Schulung und Test beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Pflicht bei Flügen nah an Menschen, aber nicht direkt darüber.
Der große Drohnenführerschein (A2)
- Erforderlich für schwerere Drohnen oder wenn du näher an Menschen fliegen möchtest.
- Praktische Selbsterklärung + Theorieprüfung bei anerkannter Prüfstelle.
- Wichtig bei gewerblicher Nutzung oder für größere Flugprojekte.
Wann brauche ich keinen Drohnenführerschein?
Wenn du eine Drohne unter 250 g fliegst (z.B. DJI Mini 2 oder Mini 3 Pro), rein privat unterwegs bist und niemanden überfliegst, ist oft kein Führerschein notwendig. Eine Registrierung als Drohnenpilot beim LBA ist aber trotzdem Pflicht – das geht schnell und online.
Führerschein bereits vorhanden?
Super! Dann kannst du bei uns direkt starten und deine Wunsch-Drohne unkompliziert mieten. Achte bitte darauf, deinen gültigen Nachweis bereitzuhalten – bei bestimmten Modellen ist der entsprechende Drohnenführerschein Voraussetzung für die Übergabe.
Unsere Empfehlung
Wenn du dir unsicher bist, welchen Nachweis du brauchst: Sprich uns einfach an! Wir helfen dir gern weiter – ganz gleich, ob du zum ersten Mal fliegst oder schon Erfahrung hast. Du findest bei uns die passende Drohne – inklusive Beratung, rechtlichen Hinweisen und Tipps für den sicheren Flug.
Drohne mieten – Führerschein mitbringen – losfliegen.
Einfach, professionell und zuverlässig.
EU-Kompetenznachweis (A1/A3)
Onlinekurs für den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) des Luftfahrt-Bundesamtes
Der kleine Drohnenführerschein bzw. EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist Voraussetzung, um das Fernpiloten-Zeugnis (A2) im Anschluss erwerben zu können.
EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2)
Onlinekurs für das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2)
Praktisches Selbsttraining für das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – Kopter-Profi
Digitalkurs für das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – Mit Tagesseminar – DPH Drohnenschule
In English:
Online Course for EU Certificate of Remote Pilot Competency (A2) – DPH Drohnenschule
Erforderlicher Drohnenführerschein pro Drohnenmodell
Die EU-Drohnenverordnung klassifiziert Drohnen in verschiedene Klassen (C0 bis C4), die bestimmen, in welchen Kategorien (A1, A2, A3) und unter welchen Bedingungen sie betrieben werden dürfen. Hier ist eine Übersicht der aktuellen DJI-Drohnenmodelle mit ihrer jeweiligen Klassifizierung und den erforderlichen Drohnenführerscheinen:
Drohnenmodell | Klassifizierung | Kategorie | Erforderlicher Drohnenführerschein |
---|---|---|---|
DJI Mini SE | Keine (Bestandsdrohne) | A1 | Kein Führerschein erforderlich, aber empfohlen |
DJI Mavic Mini | Keine (Bestandsdrohne) | A1 | Kein Führerschein erforderlich, aber empfohlen |
DJI Mini 2 | Keine (Bestandsdrohne) | A1 | Kein Führerschein erforderlich, aber empfohlen |
DJI Mini 3 Pro | C0 | A1 | Kein Führerschein erforderlich, aber empfohlen |
DJI Mini 4 Pro (249 g Version) | C0 | A1 | Kein Führerschein erforderlich, aber empfohlen |
DJI Mini 4 Pro (342 g Version) | C1 | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Avata 2 | C1 | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic Air 2 | Keine (Bestandsdrohne) | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic 2 Zoom | Keine (Bestandsdrohne) | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic 2 Pro | Keine (Bestandsdrohne) | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic 3 Classic | C1 | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic 3 | C1 | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic 3 Cine | C1 | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Mavic 3 Pro | C2 | A2 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Mavic 3 Pro Cine | C2 | A2 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Mavic 3E | C2 | A2 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Mavic 3T | C2 | A2 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Matrice M30T | C2 | A2 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Matrice 300 RTK | Keine (Bestandsdrohne) | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI Matrice 4E | C2 | A2/A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3/EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Matrice 4T | C2 | A2/A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3/EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 |
DJI Inspire 3 | C3 | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
DJI FlyCart 30 | Keine | Spezifisch | Individuelle Genehmigung erforderlich |
Erläuterungen zu den Kategorien und Führerscheinen:
Kategorien:
Bestandsdrohnen: Drohnen ohne C-Klassifizierung, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung auf den Markt kamen, gelten als Bestandsdrohnen. Sie dürfen in der Kategorie A1 betrieben werden, sofern ihr Abfluggewicht unter 250 g liegt. Andernfalls ist der Betrieb in Kategorie A3 zulässig.
Kategorie A1: Flüge über einzelne unbeteiligte Personen sind ausnahmsweise zulässig, sofern ein Überflug nicht vermeidbar ist. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
Kategorie A2: Flüge in der Nähe unbeteiligter Personen sind erlaubt, sofern ein horizontaler Abstand von mindestens 30 Metern eingehalten wird. Mit aktiviertem Langsamflugmodus darf der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden.
Kategorie A3: Flüge sind nur in Gebieten zulässig, in denen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten ist ein Mindestabstand von 150 Metern einzuhalten.
Führerscheine:
Kein Führerschein erforderlich: Für Drohnen der Klasse C0 ist kein Kompetenznachweis vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, sich mit den geltenden Vorschriften und grundlegenden Flugregeln vertraut zu machen.
EU-Kompetenznachweis A1/A3: Erforderlich für den Betrieb von Drohnen der Klasse C1 in der Unterkategorie A1 sowie für Bestandsdrohnen ohne C-Klassifizierung in der Unterkategorie A3.
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2: Zusätzlich zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich für den Betrieb von Drohnen der Klasse C2 in der Unterkategorie A2.
Spezifische Kategorie: Für bestimmte Drohnenmodelle wie die DJI FlyCart 30 liegen derzeit keine spezifischen C-Klassifizierungen vor. Aufgrund ihres maximalen Abfluggewichts von bis zu 95 kg fällt ihr Betrieb nicht in die offene Kategorie, sondern in die spezifische Kategorie. Dies erfordert eine individuelle Risikobewertung und eine behördliche Genehmigung von der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde.
Weitere Informationen findest du auf der offiziellen DJI-Website und bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).
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